Aufgrund der andauernden Hitzewelle und der damit verbundenen Trockenheit besteht eine erhebliche und akute Brandgefahr. In allen Grünanlagen gemäß § 1 der Grünanlagensatzung ist das Grillen und offenes Feuer verboten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08. Juni 2026 den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bad Vilbel geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen und dem Magistrat gemäß § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung erteilt.
Zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2026, 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Krone“, Frankfurter Straße 9, 61118 Bad Vilbel, stattfindenden Versammlung der Jagdge-nossenschaft Bad Vilbel, werden hiermit alle Eigentümer (Jagdgenossen), deren Grundstücke innerhalb des Jagdreviers Bad Vilbel liegen und bejagbar sind, herzlich eingeladen.