Aufgrund der andauernden Hitzewelle und der damit verbundenen Trockenheit besteht eine erhebliche und akute Brandgefahr. In allen Grünanlagen gemäß § 1 der Grünanlagensatzung ist das Grillen und offenes Feuer verboten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08. Juni 2026 den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bad Vilbel geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen und dem Magistrat gemäß § 114 Abs. 1 HGO die Entlastung erteilt.
Zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2026, 19:00 Uhr in der Gaststätte „Zur Krone“, Frankfurter Straße 9, 61118 Bad Vilbel, stattfindenden Versammlung der Jagdge-nossenschaft Bad Vilbel, werden hiermit alle Eigentümer (Jagdgenossen), deren Grundstücke innerhalb des Jagdreviers Bad Vilbel liegen und bejagbar sind, herzlich eingeladen.
1. Haushaltssatzung Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel am 12. November 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel versteigert am Mittwoch, den 13.05.2026 ab 13:00 Uhr im städtischen Betriebshof, Theodor-Heuss-Str. 47 - 51, 61118 Bad Vilbel-Dortelweil Fundsachen.
Zu der am Dienstag, den 05.05.2026 um 19:00 Uhr in der Gaststätte Ratsschänke Kloppenheim, Frankfurter 12, 61184 Karben – Kloppenheim stattfindenden Jahreshauptversammlung lade ich hiermit alle Jagdgenossen, deren Grundstücke innerhalb der Gemarkung liegen und bejagbar sind, herzlich ein.
Zu der am Mittwoch, 20.05.2026, 19:00 Uhr, in der Gaststätte „Zum Mühlengrund“, Im Mühlengrund 11, 61118 Bad Vilbel – Massenheim, stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft Massenheim werden hiermit alle Eigentümer (Jagdgenossen), deren Grundstücke innerhalb der Gemarkung Massenheim liegen und bejagbar sind, herzlich eingeladen.