Heller, moderner Rathausfoyer mit Glasdach, Pflanzen, Sitzbänken und einem Aufzug in der Mitte
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bad-vilbel.de veröffentlichte Webseite der Stadt Bad Vilbel.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der ekom21 – KGRZ Hessen durchgeführten vereinfachten Überprüfung.

Die Webseite ist wegen folgender Unvereinbarkeiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Auszeichnung von Inhaltselementen

In unseren Tabellen sind die Tabellenköpfe teilweise nicht vollständig ausgezeichnet und werden daher von assistiver Technologie nicht korrekt ausgegeben.

Zudem kann es auf einzelnen Seiten leere Absätze und leere Überschriften geben. Dies stört ggf. den Lesefluss von Screenreader-Nutzenden.

Barrierefreie Dokumente

Unsere Dokumente, insbesondere PDFs, sind noch nicht barrierefrei. In den Dokumenten können Probleme mit Farbkontrasten, bei der Zugänglichkeit für assistive Technologien sowie weitere Probleme auftreten.

Bilder und Grafiken

Einige informationstragende Bilder der Webseite besitzen noch keinen Alternativtext. Das bedeutet, dass für assistive Technologien, z. B. Screenreader, die Bilder noch nicht zugänglich sind.

Dekorative Grafiken besitzen teilweise eine Textalternative und werden daher von assistiver Technologie ausgegeben. Dies kann den Lesefluss stören.

Kontraste

Vereinzelt werden für Bedienelemente Farben bzw. Farbkombinationen verwendet, die die gesetzlichen Kontrastanforderungen nicht erfüllen. Hierdurch kann es dazu kommen, dass Bedienelemente schlecht erkennbar sind.

Auf einigen Seiten kann es vorkommen, dass Links nicht eindeutig erkennbar sind, da sie zum Beispiel als normaler Text formatiert sind.

Überschriften und Titel

Auf manchen Seiten befinden sich Textabschnitte, die nur aus Darstellungsgründen als Überschrift ausgezeichnet sind. Dies kann bei Nutzung von assistiven Technologien zu Irritationen führen.

Bei einzelnen Seiten ist die Struktur der Überschriften irritierend, da Überschriften teilweise auf der falschen Hierarchieebene befinden, was die Navigation erschwert.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 erstellt.

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 03.09.2026.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:

Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel
E-Mail: website@bad-vilbel.de

Gerne können Sie uns Barrieren auch direkt über das Formular „Barriere melden“ mitteilen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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