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Petitionen
Das Recht auf Einreichung einer Petition ist im Grundgesetz (Art. 17 GG) und in der Hessischen Verfassung (Art. 16 HessVerfassung) festgehalten. Diese Petitionen richten sich an den Bundestag oder den Hessischen Landtag.
Die Möglichkeit, sich an die Stadtverordnetenversammlung mittels einer "Petition" auf kommunaler Ebene zu wenden, regelt jede Kommune selbst. Im Jahr 2019 hat die Koalition aus CDU und FDP beantragt, eine entsprechende Regelung für Bad Vilbel zu treffen.
Daraufhin hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass eine Petition über die Plattform „openPetition“ angelegt und eingereicht werden soll. Diese setzt ein gewisses Quorum voraus, welches sich wie folgt berechnet: f(x)=x^(0,616), wobei x für die Einwohnerzahl steht. Die Stadt Bad Vilbel hat derzeit 37.378 Einwohner (Stand 31.12.2024), damit ergibt sich ein Quorum von 656 Einwohnerinnen und Einwohnern. Für das Quorum werden sodann nur die Petenten gezählt, die auch aus Bad Vilbel kommen.
Wenn innerhalb des Sammlungszeitraums von acht Wochen mindestens 656 Unterschriften eingehen, wird Ihre Petition in einem städtischen Gremium behandelt, das für diesen Themenbereich zuständig ist.
Doch auch bei weniger als 656 Unterschriften wird Ihr Anliegen aufgenommen und direkt an den Bürgermeister Sebastian Wysocki weitergeleitet. Der Bürgermeister wird sich dem Anliegen nach der Frist annehmen und antworten. Diese Stellungnahme wird neben der Petition für alle einsehbar veröffentlicht.
Laufende Petitionen
Hinweis
Petitionen sind ein Instrument der direkten Demokratie und können von jeder Bürgerin und jedem Bürger gestartet werden. Sie sind geeignet, um auf aktuelle Diskussionen zu reagieren oder neue Debatten anzustoßen. Sie sind durch das Petitionsrecht in unserem Grundgesetz (Art. 17) verankert.
Datenschutz
Als Petitionsplattform werden die Dienste von openPetition genutzt. Diese garantiert einen vollständigen Datenschutz und rechtssichere Datenspeicherung der Unterstützungsunterschriften. Unterstützende werden nach Zustimmung über den Fortschritt der Petition informiert. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung und in die Kontaktierbarkeit kann jederzeit widerrufen werden.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei openPetition finden Sie unter openPetition.
