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Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.06.2026 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hofgut Laupus“ in der Fassung vom 04.09.2025 als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegen die integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften (Satzung gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO), der Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen bei.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 2,33 ha und liegt westlich des Bad Vilbeler Stadtteils Massenheim am Harheimer Weg. Zum Nachweis der Erschließung und Anbindung an die Wirtschaftswege bzw. an die öffentliche Erschließung wird dieser in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Der nördliche Bereich des Geltungsbereichs, die geplante Erweiterungsfläche des Betriebs, wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im südlichen Bereich sind im Bestand die Wohngebäude, die Ferienhäuser, der Hofladen sowie eine privat genutzte Grünfläche verortet. Umgebend grenzen sowohl auf der westlich angrenzenden Frankfurter Gemarkung als auch nördlich und östlich landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Südlich grenzen sowohl der Harheimer Weg als auch landwirtschaftliche Hallen an. Diese sind ebenfalls von landwirtschaftlichen Flächen umgrenzt. Der Siedlungsbereich des Stadtteils Massenheim befindet sich in 450 m Entfernung in östlicher Richtung.
Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt stuft das Vorhaben aus regionalplanerischer Sicht als nicht raumbedeutsam ein, sodass ein Abweichungsverfahren von den Zielen der Raumordnung nicht erforderlich wird.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hofgut Laupus“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hofgut Laupus“ mit integrierten bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) werden mit Begründung und Umweltbericht sowie den weiteren zugehörigen Fachgutachten während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Bad Vilbel (Fachdienst Planung und Stadtentwicklung), Am Sonnenplatz 1, II. Stock, Zimmer 214 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten (Telefonische Vereinbarung eines Termins nicht erforderlich, aber möglich unter 06101-602213). Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der zugehörigen Fachgutachten ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de unter „Wirtschaft und Mobilität“ à „Bauen“ à „Bebauungspläne“ à „Bebauungspläne Massenheim“ (https://www.bad-vilbel.de/wirtschaft-mobilitaet/bauen/bebauungsplaene/bebauungsplaene-massenheim/) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.
Bad Vilbel, den 10.07.2026
DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL
Sebastian Wysocki
Bürgermeister

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hofgut Laupus“
