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Bebauungsplans „Nördlich der Theodor-Heuss-Straße II“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 den Bebauungsplan „Nördlich der Theodor-Heuss-Straße II“ in der Fassung vom 21.08.2025 als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Dem Bebauungsplan werden die folgenden Fachgutachten beigefügt: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Baugrunderkundung und geotechnische Beratung, Geophysikalische Projektion, Abschlussbericht zu den archäologischen Sondagen, Fachbeitrag Schutzgut Boden, Überarbeitete Machbarkeitsstudie zur Entwässerung, Verkehrsuntersuchung, Geräuschimmissionsprognose.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von 71.719 m² (rund 7,17 ha) und liegt am nördlichen Rand des Stadtteils Dortelweil der Stadt Bad Vilbel. Im Norden und Osten grenzt das Gebiet an weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Bereich des Flurstücks, das im Nordwesten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzt, ist die Ansiedlung von Theaterwerkstätten und die Erweiterung des städtischen Garten- und Betriebshofs vorgesehen. Im Westen wird das Gebiet durch die Friedberger Straße (K 10) begrenzt. Hieran angrenzend liegen ebenfalls Flächen der Landwirtschaft. Im Süden des Plangebietes liegen bestehende Gewerbegebiete sowie der bebaute Siedlungsbereich des Stadtteils Dortelweil.
Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 entwickelt.
Der Bebauungsplan „Nördlich der Theodor-Heuss-Straße II“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften und wasserwirtschaftlichen Festsetzungen treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan „Nördlich der Theodor-Heuss-Straße II“ kann einschließlich der zugehörigen Fachgutachten während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Bad Vilbel (Fachdienst Planung und Stadtentwicklung), Am Sonnenplatz 1, II. Stock, Zimmer 214 eingesehen werden (Telefonische Vereinbarung eines Termins nicht erforderlich, aber möglich unter 06101-602213). Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich der zugehörigen Fachgutachten einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der zugehörigen Fachgutachten ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de unter „Wirtschaft und Mobilität“ à „Bauen“ à „Bebauungspläne“ à „Bebauungspläne Dortelweil“ (https://www.bad-vilbel.de/wirtschaft-mobilitaet/bauen/bebauungsplaene/bebauungsplaene-dortelweil/) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.
Bad Vilbel, den 28.07.2026
DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL
Sebastian Wysocki
Bürgermeister

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Nördlich der Theodor-Heuss-Straße II“
