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Der Direkte Draht vom 09.10.2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Herbst zeigt nach und nach seine ganze Pracht. Die Sonne schafft morgens und abends wunderbare Stimmung am Himmel und die Blätter an den Bäumen färben sich in den herbstlichsten Farben. Doch genau diese Blätter sorgen auch für ein weiteres „herbstliches Phänomen“, nämlich das Laub auf den Gehwegen.
Im Herbst dieses Laub wegzumachen, das ist sicher jedem Eigentümer bekannt. Die Gehwege sind – so steht es nämlich in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Vilbel „regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.“
Laub, insbesondere dann, wenn es nass ist oder wird, kann schnell zu einem Verkehrsrisiko werden. Ältere Menschen mit Rollatoren, aber auch Menschen mit Beeinträchtigung oder Kinder können auf dem Laub ausrutschen und sich schwer verletzen. Selbstverständlich gilt das auch für Menschen ohne Beeinträchtigung oder Mobilitätshilfen, denn ein falscher Schritt ist schnell getan.
Es ist daher unabdingbar, das Laub vor dem eigenen Grundstück möglichst schnell zu beseitigen. Das hilft allen, die die Gehwege benutzen und schafft Sicherheit im öffentlichen Raum.
Die Pflicht, die Gehwege vor dem eigenen Grundstück zu reinigen, gilt indes nicht nur für das herbstliche Laub. Auch mit Blick auf den nahenden Winter und etwaigem Frost und Schneefall gilt diese Regelung unserer Straßenreinigungssatzung. Und wo wir gerade dabei sind. Die Satzung gilt auch für etwaiges Unkraut, das auf dem Gehweg wächst. Auch dieses muss zur Verkehrssicherung entfernt werden. Müßig zu sagen, dass andere „Fremdkörper“ ebenfalls nichts auf den Gehwegen zu suchen haben, die müssen nämlich immer frei sein, damit Fußgängerinnen und Fußgänger hier entlanglaufen können.
Eine schöne und sichere Umgebung hilft uns allen und trägt zum Erscheinungsbild unserer Quellen- und Festspielstadt bei. Auch wir als Stadt haben hierfür Sorge zu tragen und tun dies mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überall dort, wo wir dieser Pflicht nachkommen müssen gewissenhaft und regelmäßig.
In diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Ihr Magistrat der Stadt Bad Vilbel

