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Verlust der Rechtsstellung als Vertreterin (§ 33 KWG) und Feststellung des Nachrückers (§ 34 KWG)
Die Wahlbewerberin des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 14.03.2021
Frau Leonie Claudia Bluck
hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung mit Erklärung vom 18.03.2025 zum 31.03.2025 niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) wurde das Ausscheiden von Frau Leonie Claudia Bluck aus der Stadtverordnetenversammlung zum 31.03.2025 am 18.03.2025 festgestellt.
Aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) rückt folgender Bewerber mit den meisten Stimmen gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung nach:
Herr Hakan Cicek
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises gemäß § 25 Kommunalwahlgesetz (KWG) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter Herr Sebastian Loos, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
STADT BAD VILBEL
Sebastian Loos
Gemeindewahlleiter