Verlust der Rechtsstellung als Vertreterin (§ 33 KWG) und Feststellung des Nachrückers (§ 34 KWG)
DER GEMEINDEWAHLLEITER Bad Vilbel, den 24.03.2025
Stadtverordnetenversammlung;
Verlust der Rechtsstellung als Vertreterin (§ 33 KWG) und Feststellung des Nachrückers (§ 34 KWG)
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