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© Christina Reitinger-Görgner

Stadt Bad Vilbel passt Verkehrsführung am Sportfeld an

Die Stadt Bad Vilbel hat die Verkehrsführung im Bereich der Kreuzung Am Sportfeld / Huizener Straße sowie entlang der Straße Am Sportfeld angepasst. Nachdem bereits Mitte Dezember in Abstimmung mit dem Regionalen Verkehrsdienst Wetterau des Polizeipräsidiums Mittelhessen und der zuständigen Aufsichtsbehörde eine vorläufige Verkehrsführung eingerichtet und die ursprüngliche abknickende Vorfahrtsstraße wiederhergestellt wurde, wurden nun weitere Maßnahmen für eine eindeutige und sichere Verkehrsführung umgesetzt. Dazu gehörte die Anpassung bestehender Fahrbahnmarkierungen, zusätzliche Richtungspfeile, eine einheitliche Vorfahrtsregelung sowie die Einführung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

Ursprüngliche Verkehrsführung geht auf Radverkehrskonzept zurück

Die bisherige Gestaltung des Kreuzungsbereichs geht auf das im Jahr 2017 beschlossene Radverkehrskonzept der Stadt Bad Vilbel zurück. Im Zuge der Wiederherstellung der Verkehrsflächen nach dem Ausbau der S-Bahn-Linie S6 wurde die Verkehrsführung durch ein beauftragtes Ingenieurbüro geplant und anschließend umgesetzt.

Ein wesentliches Element waren die auffälligen roten Fahrbahnmarkierungen und Fahrradsymbole, mit denen die Führung des Radverkehrs im Kreuzungsbereich besonders hervorgehoben werden sollte.

„Die ursprüngliche Planung hatte das klare Ziel, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern und insbesondere den Radverkehr im Kreuzungsbereich sichtbarer zu machen. Die roten Markierungen sollten Aufmerksamkeit schaffen, Orientierung geben und gleichzeitig zu einer angepassten Geschwindigkeit beitragen“, erläutert Bürgermeister Sebastian Wysocki.

Die Markierungen wurden auf Grundlage der einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und technischen Regelwerke geplant. Sie sollten die bestehende Beschilderung optisch unterstützen und keine eigenständige Vorfahrtsregelung begründen.

Bei der Planung wurden die unterschiedlichen Verkehrsgruppen berücksichtigt. Neben dem motorisierten Verkehr und dem Radverkehr galt dies insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Kinder und Jugendliche, die aufgrund der nahegelegenen Schulen und Freizeiteinrichtungen den Bereich regelmäßig nutzen.

Auch mögliche Fehlverhaltensweisen, etwa das Queren an ungeeigneten Stellen oder das Befahren nicht vorgesehener Verkehrsflächen, flossen in die Überlegungen ein. Die auffällige Gestaltung sollte hier durch eine bessere Orientierung zusätzliche Sicherheit schaffen.

Stadt setzt Vorgaben der Aufsichtsbehörde um

Im Rahmen der weiteren Abstimmungen mit dem Regionalen Verkehrsdienst Wetterau und der zuständigen Aufsichtsbehörde wurden jedoch rechtliche Bedenken hinsichtlich der bisherigen Verkehrsführung deutlich. Daraufhin wurde Mitte Dezember 2025 eine vorläufige Regelung umgesetzt, mit der die ursprüngliche abknickende Vorfahrt wiederhergestellt wurde.

Die bauliche Gestaltung des Kreuzungsbereichs entspricht bereits dem charakteristischen Verlauf einer abknickenden Vorfahrtsstraße. Diese Verkehrsführung wurde nun auch dauerhaft durch die Markierungen und Beschilderungen unmissverständlich verdeutlicht.

Rote Markierungen wurden angepasst – zusätzliche Orientierung für Radfahrer

Konkret wurde die bisherige rote Fahrbahnmarkierung aus Richtung der Feuerwehr entfernt. Damit soll der Verlauf der abknickenden Vorfahrtsstraße optisch eindeutig erkennbar sein. Ergänzende Richtungspfeile auf der Fahrbahn sollen die zulässige Verkehrsführung zusätzlich verdeutlichen.

Darüber hinaus wurde für Radfahrende, die aus der Fahrradstraße kommend in die Huizener Straße einfahren möchten, ein gesonderter Aufstellbereich geschaffen. Dieser soll eine sichere Einordnung ermöglichen, ohne den übrigen Verkehrsfluss unnötig zu beeinträchtigen.

Ein zusätzlicher Absperrpfosten soll jetzt verhindern, dass Kraftfahrzeuge unzulässigerweise in die Fahrradstraße einfahren.

„Wir wollen eine Verkehrsführung, die nicht erst erklärt werden muss, sondern die für alle Beteiligten möglichst intuitiv verständlich ist. Gerade an einem Knotenpunkt, an dem Autos, Fahrräder und Fußgänger aufeinandertreffen, sind klare und eindeutige Regelungen besonders wichtig“, erklärt der Bürgermeister.

Einheitliche Vorfahrtsregelung entlang der Straße Am Sportfeld

Neben den Veränderungen im unmittelbaren Kreuzungsbereich wurde auch die Vorfahrtsregelung entlang der Straße Am Sportfeld vereinheitlicht.

Hierzu wurde die Straße an den Einmündungen Saalburgstraße und Riedweg jeweils mit dem Verkehrszeichen 306, dem sogenannten Vorfahrtstraßenschild, ausgestattet. Damit wird eine durchgängige und einheitliche Vorfahrtsregelung entlang der Straße Am Sportfeld geschaffen.

Die Stadt verspricht sich davon insbesondere eine bessere Orientierung für die Verkehrsteilnehmer und eine Reduzierung möglicher Missverständnisse an den Einmündungen.

Tempo 30 soll Sicherheit im Schulumfeld erhöhen

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpakets ist die Einführung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h entlang der Straße Am Sportfeld.

Hintergrund ist die besondere Verkehrssituation im Umfeld mehrerer Schulen. Mit der John-F.-Kennedy-Schule, dem Georg-Büchner-Gymnasium und der Saalburgschule befinden sich gleich mehrere Bildungseinrichtungen im unmittelbaren Einzugsbereich.

Insbesondere zu Schulbeginn und Unterrichtsende kommt es hier zu einem erheblichen Ziel- und Quellverkehr durch Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen. Gleichzeitig ist ein hohes Aufkommen querender Fußgängerinnen und Fußgänger zu verzeichnen.

Ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler verlässt die Schulgelände über die Saalburgstraße beziehungsweise den Riedweg und trifft dort auf die Straße Am Sportfeld.

„Gerade im Umfeld unserer Schulen hat die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen oberste Priorität. Wir wissen, dass es insbesondere morgens und mittags zu einer hohen Verkehrsbelastung kommt. Wenn zahlreiche Schülerinnen und Schüler die Straße queren, ist eine reduzierte Geschwindigkeit ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit“, unterstreicht Wysocki.

Die Voraussetzungen für die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sind nach Bewertung der städtischen Straßenverkehrsbehörde aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrssituation erfüllt.

Verkehrssicherheit bleibt oberstes Ziel

Mit den vorgenommenen Anpassungen verfolgt die Stadt Bad Vilbel das Ziel, die unterschiedlichen Anforderungen des motorisierten Verkehrs, des Radverkehrs und des Fußgängerverkehrs möglichst gut miteinander in Einklang zu bringen.

Dabei soll die Verkehrsführung sowohl den rechtlichen Anforderungen entsprechen als auch im Alltag für alle Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar und sicher sein.

„Uns geht es nicht darum, einzelne Verkehrsarten gegeneinander auszuspielen. Wir wollen vielmehr, dass sich Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger sicher durch unsere Stadt bewegen können. Die Erfahrungen mit der bisherigen Verkehrsführung und die Hinweise der Fachbehörden fließen deshalb gleichermaßen in die weitere Gestaltung ein“, so Wysocki abschließend.

Mit der Wiederherstellung der abknickenden Vorfahrtsstraße, der Anpassung der Markierungen, einer einheitlichen Vorfahrtsregelung und Tempo 30 im Schulumfeld ist der Bereich Am Sportfeld jetzt übersichtlicher und sicherer gestaltet.