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Trockenheit erfordert Grillverbot

Die zuletzt sehr hohen Temperaturen sowie eine bereits starke Trockenheit von Grünflächen sorgen für eine Allgemeinverfügung, die der Magistrat der Stadt Bad Vilbel nun erlassen hat. Fortan wird die Grünanlagensatzung bis auf Widerruf eingeschränkt, was dazu führt, dass derzeit kein offenes Feuer in städtischen Grünanlagen entzündet werden darf. Dies betrifft das öffentliche Grillen, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohle für beispielsweise Wasserpfeifen sowie alle weiteren Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen.

„Schon jetzt sind viele Grünflächen sehr trocken. Das Risiko, dass sich diese entzünden ist bereits sehr hoch, sodass wir eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Zum Schutze unserer Grünanlagen und der Bürgerinnen und Bürger Bad Vilbels ist es daher unabdingbar, das Grillen und weitere Aktivitäten mit offenem Feuer in den Grünanlagen zu verbieten“, erklärt Bürgermeister Sebastian Wysocki.

Die Allgemeinverfügung der Stadt beruht auf einem Index, der vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben wird. Der sogenannte Grasland-Feuerindex (GLFI) beschreibt die Feuergefährdung offenen, nicht abgeschatteten Geländes mit abgestorbener Wildgrasauflage ohne grünen Unterwuchs. Für Bad Vilbel und die Umgebung liegt dieser derzeit bereits auf Stufe vier „hohe Gefahr“, also der zweithöchsten Gefährdungsstufe.

Für den Bürgermeister ist es wichtig, alle Bürgerinnen und Bürger für die Brandgefahr zu sensibilisieren. „Neben den offensichtlichen Aktivitäten wie Grillen oder Entzünden von Kohle, sollten alle Bad Vilbeler tunlichst vermeiden, glühende Zigarettenstummeln oder Asche sowie Tabakreste arglos wegzuwerfen“, führt Wysocki weiter aus und betont, dass die Nichtbeachtung des Verbots von offenem Feuer in den städtischen Grünanlagen mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die Brandgefahr ist so hoch, dass schon eine liegengelassene Glasscherbe zum Entzünden von vertrockneten Grasflächen führen kann. „Wir müssen derzeit sehr vorsichtig und achtsam sein. Eine solche Allgemeinverfügung kann immer nur Ultima Ratio sein, doch diese ist nun erreicht“, so Wysocki abschließend.

Die Allgemeinverfügung wird am 1. Juli 2026 im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Bad Vilbel veröffentlicht und tritt damit am Donnerstag, den 2. Juli 2026 in Kraft. Es gilt jedoch ab sofort, die genannten Verhaltensregeln einzuhalten, um Gefahr zu vermeiden.