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Public Viewing zur Fußball-WM 2026: Stadt Bad Vilbel erlässt Sonderregelung zum Lärmschutz
Während der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 dürfen Spiele in Freiluftgaststätten in Bad Vilbel länger öffentlich übertragen werden. Die Stadt wird dafür eine befristete Allgemeinverfügung zum Lärmschutz erlassen. Ziel ist es, gemeinsames Fußballschauen im Freien zu ermöglichen und gleichzeitig die Nachbarschaft vor übermäßigem Lärm zu schützen.
Die Regelung gilt vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 und betrifft genehmigte Freiluftgaststätten im Stadtgebiet Bad Vilbel.
Demnach darf die sogenannte Nachtzeit bei bestimmten WM-Spielen nach hinten verschoben werden. Dies gilt insbesondere für:
- Spiele der deutschen Nationalmannschaft in der Vorrunde,
- Spiele ab dem Sechzehntelfinale,
- weitere Vorrundenspiele mit besonderem öffentlichem Interesse.
Voraussetzung ist, dass die Spiele spätestens um 22 Uhr beginnen. Bei Spielen der deutschen Mannschaft ab dem Sechzehntelfinale, die an einem Samstag stattfinden, gilt die Ausnahmeregelung auch bei Anstoßzeiten bis 23 Uhr.
Die verlängerte Übertragungszeit umfasst das gesamte Spiel einschließlich Halbzeitpause, Nachspielzeit, Verlängerung und Elfmeterschießen. Zusätzlich wird ein Zeitraum von maximal 30 Minuten nach Spielende eingeräumt. Spätestens um 1 Uhr nachts endet die Ausnahme jedoch in jedem Fall.
Die Sonderregelung gilt ausschließlich für die Live-Übertragung der Fußballspiele. Vor- und Nachberichte, Interviews oder andere Rahmenprogramme dürfen nach 22 Uhr nicht mehr im Freien übertragen werden.
Zudem sind die Betreiberinnen und Betreiber verpflichtet, den Lärm möglichst gering zu halten. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf besonders laute Fanartikel wie Gasfanfaren oder Trommeln. Auch Aufräum- und Abbauarbeiten nach den Übertragungen müssen möglichst geräuscharm erfolgen.
