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Straße „Am Südbahnhof“ ab sofort Teil der Tempo 30 Zone
Die Wohngebiete in Bad Vilbel sollen sukzessive in Tempo 30 Zonen umgewandelt werden. An einigen Stellen werden entsprechende Gebiete erweitert, an anderen Stellen werden neue Gebiete ausgewiesen. Eine Erweiterung gab es nun im Quartier rund um den Südbahnhof, in welchem die Straße „Am Südbahnhof“ in die bestehende Tempo 30 Zone integriert wurde.
In der Straße wurden nun die entsprechenden Schilder aufgestellt. Damit wird auch gekennzeichnet, wo die Zone beginnt und wo sie endet. Aufgrund der Umsetzung ändern sich in diesem Gebiet auch die Regeln nach Straßenverkehrsordnung (StVO):
Rechts vor Links: An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links", sofern Schilder dies nicht explizit ändern.
Keine Radwegebenutzungspflicht: Radfahrer dürfen die Straße nutzen. In der Zone gibt es in der Regel keine benutzungspflichtigen Radwege.
Parken: Grundsätzlich darf überall geparkt werden, wo es die Straßenverkehrsordnung erlaubt. Ausnahmen gelten nur dort, wo Schilder das Halten oder Parken verbieten, oder an abgesenkten Bordsteinen, Einfahrten sowie an Hydranten.
Überholen: Überholen ist erlaubt, sofern dabei nicht schneller als 30 km/h gefahren wird und die Verkehrslage es zulässt.
Straßenbild: In Zonen 30 fehlen meistens Ampeln, Mittellinien auf der Straße und Fußgängerüberwege.
„Die Straße ‚Am Südbahnhof‘ wurde im vergangenen Jahr erneuert und attraktiver gestaltet. Diese Umsetzung haben wir noch abgewartet, um nun auch die Tempo 30 Zone im angrenzenden Quartier um die Straße zu erweitern. Wir schaffen damit eine bewusste Verkehrsberuhigung in dieser Straße und schließen eine Lücke in der Tempo 30 Zone im angrenzenden Wohngebiet. Unser Ziel ist es, sukzessive die Wohngebiete in unserer Stadt als Tempo 30 Zonen auszuweiten, um hier eine Verkehrsberuhigung zu erreichen und Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen“, erklärt hierzu Bürgermeister Sebastian Wysocki.
Der Einrichtung der Tempo 30 Zone hat die Stadtverordnetenversammlung per Beschluss einstimmig zugestimmt.
