- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Mobilität
- Erleben & Entdecken
Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelAusweisdokument
ggf. die Angabe Ihres Taufortes (kein schriftlicher Nachweis erforderlich, wer das nicht weiß, kann die Info entweder im Familien-/Stammbuch finden, das Feld kann bei Vorsprache aber auch bei komplettem Nichtwissen offen bleiben)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Herausgebende Stelle
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Kirchenaustritt in Bad Vilbel
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Kirchenaustritt in Bad Vilbel
An wen muss ich mich wenden?
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
Zum 01. März 2017 geht die bislang bei den Amtsgerichten liegende örtliche Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen auf die Gemeinden über.
In Bad Vilbel wird diese Aufgabe vom Bürgerbüro übernommen. Für den Austritt ist ein persönliches Vorsprechen im Bürgerbüro erforderlich.
Voraussetzung ist, dass Sie in Bad Vilbel mit Hauptwohnung gemeldet sind. Bei der Erklärung können Sie sich
nicht
durch einen Dritten vertreten lassen.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Austritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für die Austrittserklärung die Zustimmung eines Personensorgeberechtigten. Der Austritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann lediglich durch einen Personensorgeberechtigten erklärt werden.