Geburten, Geburtsanmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

     Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

      Anzeigepflichtige


    Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
    • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
    • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
    • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Formular zur Anforderung einer Geburtsurkunde

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"

    Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte  Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

  • Herausgebende Stelle

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

An wen muss ich mich wenden?

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:

  1. Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme
  2. die oben genannten Personenstandsdokumenten
  3. eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes

Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind wurde jedoch in Frankfurt am Main oder in einer anderen Stadt im Umkreis geboren, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erforderlich ist.

Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familiennamen durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.

Ist das Kind nichtehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich.

Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der gemeinsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende