Rathaus Bad Vilbel Eingang

Friedhofsverwaltung

Der Tod ist endgültig und obwohl doch jeder weiß, dass das Leben irgendwann ein Ende hat, denken viele Menschen nicht gern an den eigenen Tod, den eines nahen Angehörigen oder Freundes. Einem plötzlichen Todesfall stehen die Hinterbliebenen oft recht ratlos und hilflos gegenüber. Sie haben unvermittelt bürokratische, organisatorische und wirtschaftliche Hürden zu überwinden. Zudem ist man in der ersten Trauerphase oft nicht fähig, sich Gedanken zu machen, was zu tun ist und an wen man sich zu wenden hat, damit die Formalitäten erledigt werden.

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die städtischen Dienstleistungen in Bad Vilbel geben, welche Sie im Bestattungsfall in Anspruch nehmen können.

Bitte informieren Sie sich in Ruhe und mit Sorgfalt. Nehmen Sie sich Zeit, kommen Sie zu uns auf den Friedhof und lassen Sie sich unverbindlich und objektiv beraten. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Anliegen, Wünsche und Sorgen. Für einen persönlichen Termin stehen wir Ihnen unter den nebenstehenden Kontaktdaten sehr gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen

Im Zusammenhang mit dem Tod und darüber hinaus entstehen oftmals Fragen, die nicht nur für die Hinterbliebenen von Bedeutung sind sondern bereits zu Lebzeiten mit der Familie oder Freunden besprochen werden sollten. Über die am häufigsten gestellten Fragen möchten wir Ihnen in den nachfolgenden Rubriken bereits ein paar Antworten geben.

Sehr gerne beraten wir Sie aber auch persönlich. Jegliches Problem können Sie mit uns besprechen, wir garantieren Ihnen Vertraulichkeit und Verständnis. Nach unseren Möglichkeiten werden wir sicher eine Lösung für Sie finden. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Friedhofsverwaltung oder an unser Standesamt.

Speziell für die vielen Anliegen und notwendigen Erledigungen, die zu tätigen sind, wenn ein Sterbefall eintritt, aber auch ganz allgemein, haben wir im Jahr 2009 einen "Ratgeber für den Trauerfall" herausgebracht, der Ihnen allerlei Informationen rund um das Thema Leben und Tod bereithält. Gerne können wir Ihnen diese Broschüre auf Anfrage zuschicken. Ein Download steht bereit, wenn Sie hier klicken.

Aufgrund der Änderung der Friedhofssatzung und Gebührensatzung der Stadt Bad Vilbel zum 30.12.2011 haben sich ein paar Neuerungen dazu ergeben. Nachfolgend werden sie unter Bezug auf die jeweilige Seitenzahl beschrieben. Wir bitten höflich um Beachtung.

Ergänzungen zum „Ratgeber für den Trauerfall“
 
Seite 15 - 17 (Die verschiedenen Formen der Bestattung):
Die neuen Ruhezeiten lauten wie folgt:
 
-          Urnengrabstätten = 15 Jahre
-          Erdbestattungen = 25 Jahre
-          Grabkammer = 15 Jahre
 
Eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einem bestehenden Reihenerdgrab kann nur noch bis spätestens 5 Jahre nach der ersten Beisetzung erfolgen.
 
Eine zusätzliche Urnenbeisetzung in einem bestehenden Wahlerdgrab kann ohne Nachkauf nur noch bis spätestens 5 Jahre nach der ersten Beisetzung erfolgen. Ansonsten muss die komplette Grabstätte entsprechend der Ruhefrist für die Urne nachgekauft werden.
 
Seite 20 (Kann ich eine Grabstätte auch vor Ablauf der Nutzungszeit zurückgeben?)
 
Seit 2012 gilt: Bei einer vorzeitigen Rückgabe einer Grabstätte mit noch laufender Ruhefrist, wird eine Pflegepauschale für die noch verbliebenen Jahre fällig. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Jahre und der Grabart.
Bei Urnengräbstätten sind dies 30 Euro und bei Erdgrabstätten 60 Euro für jedes noch zu pflegende Jahr.
 
Seite 24 (Friedhof Massenheim)
 
Auf dem Friedhof in Massenheim bieten wir Ihnen jetzt auch die Möglichkeit des Erwerbs einer Komplettgrabstätte in direkter Verbindung mit einem Pflegevertrag über die Treuhandstelle. Hier gibt es zwei verschiedene Modelle. Einmal das Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen. Und das Urnenreihengrab für bis zu 2 Urnen. Bei Interesse informieren wir Sie gerne und schicken Ihnen entsprechende Unterlagen zu.

Vergabe der Beisetzungstermine

Der Beisetzungstermin wird mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt und soll in der Regel während der städtischen Dienstzeiten stattfinden.

Mögliche Termine sind:

Erd(Sarg)bestattungen:

Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 13:00 Uhr,
Freitag bis 9:30 Uhr

Urnenbestattungen:

Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr,
Freitag bis 10:30 Uhr.

Ausnahmen können mit der Friedhofsverwaltung besprochen werden.

Den für eine Beisetzung erforderlichen Bestattungsantrag erhalten Sie über Ihr Bestattungsunternehmen oder kann hier heruntergeladen werden.

Auswahl der Grabstätte

Die Entscheidung über die Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Es gilt zu bedenken, dass die unterschiedlichen Grabarten z.B. verschieden lange Ruhe- und Nutzungszeiten haben und nur teilweise verlängert werden können. 
 
Die Friedhofsordnung der Stadt Bad Vilbel schreibt vor, dass alle Gräber in würdiger Weise hergerichtet und bis zum Ablauf der Ruhefrist oder des Nutzungsrechtes ordnungsgemäß gepflegt sein müssen. Wir beraten Sie gerne, auch im Hinblick auf die geltenden Pflegevorschriften. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Die Stadt Bad Vilbel bietet Ihnen eine Vielzahl an Grabarten und Beisetzungsplätzen. Nicht alle Grabarten sind dabei aber auch auf allen Stadtteilfriedhöfen zu finden. Im unteren Abschnitt "Friedhöfe" finden Sie alle wichtigen Informationen abgestimmt auf den jeweiligen Friedhof.

Die nachfolgende Übersicht erläutert Ihnen die verschiedenen Grabarten in Bad Vilbel schonmal vorab im Allgemeinen.

Reihen(Erd)grab

Eine Sargbestattung, zusätzliche Belegung
mit 2 Urnen bis spätestens 5 Jahre nach der Erstbelegung durch den Sarg möglich, keine Verlängerung zulässig.

Ruhefrist: 25 Jahre

Wahl(Erd)grab

Eine oder mehrere Sargbestattungen nebeneinander.

Zusätzlich pro Grabstelle können 2 Urnen dazu bestattet werden.

Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt 25 Jahre, für eine Urne 15 Jahre.

Die Nutzungszeit der Grabstätte muss die entsprechende Ruhefrist abdecken. Ansonsten müssen die fehlenden Jahre nachgekauft werden.
Verlängerungen ohne Beisetzungen sind zulässig.

Tiefwahlgrab

Zwei Sargbestattungen übereinander.

Zusätzlich können 2 Urnen dazu bestattet werden.

Die Ruhefrist für einen Sarg beträgt
25 Jahre, für eine Urne 15 Jahre.


Die Nutzungszeit der Grabstätte muss die entsprechende Ruhefrist abdecken. Ansonsten müssen die fehlenden Jahre nachgekauft werden. Verlängerungen ohne Beisetzungen sind zulässig.

Grabkammern

Zwei Sargbestattungen übereinander in geschlossener Bauweise (ähnlich einer Gruft).

Anstelle der zweiten Sargbestattung kann auch eine Urne beigesetzt werden. Keine weiteren Belegungen mit Urnen möglich.
Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre.

Verlängerungen ohne Beisetzungen sind zulässig.

Urnenreihengrab Varianten:

Für eine Urne. Freie Gestaltung der Grabstätte
gem. Vorgaben lt. Friedhofssatzung.
Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Keine Verlängerung zulässig.

Namenloses Urnenreihengrab:

Mit Beteiligung der Trauergemeinde findet die Beisetzung auf unserer "grünen Wiese" statt. Eine Namenskennzeichnung ist nicht möglich.

Anonymes Urnenreihengrab:

Ohne Beteilgung der Trauergemeinde entweder in einer Urnenwand oder im Boden. Eine Namenskennzeichnung ist an einer seperaten Stelle möglich. 

Urnenwahlgrab Varianten:

In der Urnenwand

für zwei Urnen.
Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre. Verlängerungen sind möglich.

In der Erde

für bis zu vier Urnen.
Die Ruhefrist beträgt ebenfalls 15 Jahre.
Verlängerungen sind möglich.

Gärtnerbetreutes Urnengrab

Gärtnerbetreute Grabfelder sind dauerhaft gepflegte sowie harmonisch gestaltete und bepflanzte Grabstätten in einem besonderen Grabfeld. Hierzu wurden in der Friedhofsordnung die besonderen Gestaltungsvorschriften ergänzt.

Die Urnengrabstätten werden hier demnach entweder als Urnenreihen- oder Urnenwahlgrabstätte in einer besonders ausgewiesenen Fläche des Friedhofs abgegeben. Bedingung dabei ist, dass gleichzeitig ein Treuhandvertrag zur Dauergrabpfege unter Mitwirkung der Treuhandstelle für die Dauer der Ruhefrist abgeschlossen wird.

Gestaltung, Bepflanzung und Grabpflege werden von einem zugelassenen Fachbetrieb übernommen.







Kindergräber

Gilt für verstorbene Kinder bis 10 Jahre für eine Sargbestattung.

Die Ruhefrist beträgt 25 Jahre. Nachkäufe sind möglich.

In Bad Vilbel gilt, solange es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, bei den Kindergräbern ein sogenanntes "Ewigkeitsrecht". Das bedeutet, solange die Grabstätten in würdiger Weise gepflegt und instand gehalten werden, bleiben sie auch nach Ablauf der Ruhefrist bestehen. Rückgaben auf eigenen Wunsch der Nutzungsberechtigten sind möglich.

Friedhofssatzung und Gebührenordnung

Alle Gebühren der Friedhofsverwaltung, wie z.B. für den Erwerb oder die Verlängerung von Grabstätten, die Beisetzungen und Abhaltungen von Trauerfeierlichkeiten usw. werden aufgrund der jeweils gültigen Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Vilbel erhoben.

Um Ihnen ein Überblick zu geben, haben wir Ihnen hier die aktuelle Friedhofssatzung, die Gebührenordnung sowie eine zusammengefasste Übersicht aller Gebühren als PDF-Dokument hinterlegt. Klicken Sie einfach auf das jeweilige Wort.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich gerne an die Friedhofsverwaltung oder an unser Standesamt wenden.
Wir stehen Ihnen telefonisch oder während unserer Sprechzeiten zur Verfügung.

Kirchlicher Friedhof Bad Vilbel

Zusätzlich zu den Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen in Bad Vilbel besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich auch auf dem kirchlichen Teil des Friedhofes Bad Vilbel-Lohstraße beisetzen zu lassen. Dieser Teil gehört der Evangelischen Christuskirchen-gemeinde Bad Vilbel und wird auch von dieser verwaltet.


Seit die Auferstehungskirche existiert, liegt um sie herum der kirchliche Friedhof von Bad Vilbel. Kirche und Friedhof gehören seit Menschen-gedenken zusammen und bilden eine Oase der Ruhe und der Erinnerung an die Verstorbenen. Gleichzeitig symbolisiert die Nähe zur Kirche auch unsere christliche Hoffnung auf das Leben nach dem Tod durch die Auferstehung. So stehen Trauer und Hoffnung immer nahe beieinander, bei unserem Friedhof auch geographisch. Darum erhalten und pflegen wir als Kirchengemeinde unseren Friedhof, der auch heute noch genutzt wird.

Grabstätten auf dem kirchlichen Friedhof

Sie können auf dem kirchlichen Friedhofsteil Wahlgräber (Doppel - oder Einzelgräber) oder Urnengräber erwerben und sich oder Angehörige beisetzen lassen.
Wahlgräber können mit Sarg oder Urne belegt werden.
In ein einzelnes Wahlgrab können insgesamt bis zu vier Urnen oder ein Sarg und zwei Urnen beigesetzt werden. Tiefgräber, in denen zwei Särge übereinander beigesetzt werden können, sind auf unserem Friedhof nicht möglich.

In Urnengräbern können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Die Kosten für den Erwerb einer Grabstätte und andere Informationen, die sich auf den kirchlichen Friedhofsteil beziehen, können Sie im Gemeindebüro der Ev. Christuskirchengemeinde, Grüner Weg 4 in Bad Vilbel erfragen. Die Gemeindesekretärin, Frau Sabine Herdt, gibt Ihnen gerne Auskunft unter der Tel.-Nr. 06101-85355.

Klicken Sie hier, um einen Lageplan (PDF) der Gräber auf dem kirchlichen Friedhof zu sehen.

Friedhöfe in Bad Vilbel

"Friedhof" meint einen Ort, der durch eine Umgrenzung befriedet, geschützt ist, meint den Ort, wo die Toten in Frieden Ruhen sollen.

Die Stadt Bad Vilbel unterhält insgesamt vier Friedhöfe. Der größte dieser Friedhöfe ist der in der Kernstadt etwas oberhalb von dieser am Rande von Feldern und Streuobstwiesen gelegene Friedhof Lohstraße.
 
In den drei Stadtteilen DortelweilGronau und Massenheim befinden sich jeweils kleinere Stadtteilfriedhöfe. Der Parkfriedhof am Heiligenstock auf dem Heilsberg wird irrtümlicher Weise auch oft für einen Bad Vilbeler Friedhof gehalten. Dieser gehört aber zur Gemarkung Frankfurt und wird von der Stadt Frankfurt am Main unterhalten. Auskünfte zu Beisetzungen auf diesem Friedhof erhalten Sie über die Stadt Frankfurt unter der Telefonnummer 069-21234972. Es besteht hier die Ausnahmegenehmigung, dass sich Heilsberger Bürgerinnen und Bürger auf dem Parkfriedhof bestatten lassen können. Außerdem verfügt der Parkfriedhof über ein muslimisches Bestattungsfeld. Hier können nach muslimischen Glauben Waschungen durchgeführt werden und anschließend in diesem Feld Beisetzungen stattfinden.
 
Die Friedhöfe in Bad Vilbel dienen zur Bestattung derjenigen Personen, die

  1. Einwohner der Stadt Bad Vilbel waren oder
  2. ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf einem der Bad Vilbeler Friedhöfe hatten oder
  3. innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind, soweit sie nicht auf einen auswärtigen Friedhof überführt werden.

Die Bestattung anderer Personen ist in begründeten Fällen ausnahmsweise möglich und bedarf einer besonderen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht allerdings nicht.

Nutzung der Trauerhallen

Jeder unserer Friedhöfe verfügt über seine eigene Trauerhalle, die zur Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten gegen eine entsprechende Gebühr nach der gültigen Friedhofsgebührensatzung genutzt werden darf.

Alle Hallen verfügen über eine komplette Ausstattung mit Kerzen und Bäumen. Außerdem befindet sich in jeder Halle eine Orgel, die genutzt werden darf sowie ein Urnenkandelaber und eine Staffelei für Fotos. Die Nutzung dieses Services ist in der Trauerhallennutzungsgebühr enthalten. Ebenso wie der Kondolenzbuchständer, Urnengrabmatten für Urnenbegräbnisse und Ständer für Nachwurfblumen und/oder -Erde.

Weitere Informationen zu den einzelnen Trauerhallen finden Sie bei den Beschreibungen zum jeweiligen Friedhof.

Friedhof Lohstraße

Die Trauerhalle auf dem Friedhof in der Lohstraße bietet Ihnen 179 Sitzplätze. Bei größeren Trauerfeiern besteht die Möglichkeit der Zuschaltung einer Außenlautsprecheranlage. In der Nutzungsgebühr ist hier während der städtischen Dienstzeiten die Benutzung eines CD-Players möglich.

Mit dem Auto erreichen Sie uns am besten über die Innenstadt, Richtung "Altes Rathaus". Dort rechts abbiegen in die Hanauer Straße und dann der Beschilderung folgen. Oder über den Fußweg "Lohstraße". Es sind 3 große Parkplätze am Friedhof vorhanden.

Einen Friedhofsplan mit allen Abteilungen finden Sie hier.

Auf dem Friedhof in der Lohstraße wird auch an die gefallenen Soldaten des ersten und zweiten Weltkrieges sowie der Opfer der Bombenangriffe auf Bad Vilbel erinnert und in Gedenken daran finden Sie hier das Ehrendenkmal und das Ehrengräberfeld.


Beisetzungsmöglichkeiten auf dem Friedhof Lohstraße

Neben den üblichen Feldern für Erdbestattungen (Reihengräber, Einzelwahlgräber, Mehrfachwahlgräber, Tiefwahlgräber) und Urnenbeisetzungen (Urnenreihengräber, Urnenwahlgräber), finden Sie in der Lohstraße ein spezielles Feld für namenlose Urnenbeisetzungen (Rasengräber) sowie anonyme Urnenwände und -erdgräber. Ebenso werden Urnenwände im üblichen Sinne bereitgehalten.

Ein Kindergräberabteilung ist ebenfalls vorhanden.
Eine besonders schöne Beisetzungsmöglichkeit bieten Ihnen unsere gärtnerbetreuten Grabfelder. Hier werden Ihnen verschiedene Varianten vom Urnenreihengrab bis hin zum komfortablen 4-er Urnenwahlgrab mit verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten angeboten. Bitte informieren Sie sich hier, oder über unser Infoblatt.

Anschrift

Friedhofsverwaltung

Lohstraße 84

61118 Bad Vilbel

Friedhof Dortelweil

Die Trauerhalle bietet 150 Sitzplätze.

Besonderheit des Friedhofes in Dortelweil ist, dass er seit 2009 über eine Urnenmauer verfügt. Die aus bordeauxrotem Sandstein bestehenden Mauerstücke sind optisch an die sanierte, historische Friedhofsmauer angepasst. Die einzelnen Urnenfächer bieten Platz für 2 Urnen.

Eine weitere besondere Gestaltungsvorschrift beinhaltet die Tiefgräberabteilung am Ende des Friedhofes in Richtung Golfplatz. In dieser Abteilung gilt die Vorschrift, dass nur liegende Steine eingebaut werden dürfen. Stehende Steine sind nicht zulässig, genau wie feste Einfassungen.

Nähere Informationen erteilt Ihnen hierzu gerne die Friedhofsverwaltung.

Beisetzungsmöglichkeiten in Dortelweil

In Dortelweil werden Ihnen die üblichen Felder für Erdbestattungen (Reihengräber, Einzelwahl- oder Mehrfachwahlgräber, Tiefwahlgräber) und Urnenbestattungen (Urnenreihen- und Urnenwahlgräber) angeboten. Zudem ist eine Kindergräberabteilung vorhanden sowie die oben beschriebene Urnenmauer.

Anschrift

Friedhof Dortelweil

Lehnfurther Weg 20

61118 Bad Vilbel

Friedhof Massenheim

Die Trauerhalle bietet 75 Sitzplätze.

Beisetzungsmöglichkeiten in Massenheim

Folgende Auswahl an Grabstätten stehen Ihnen auf unserem Friedhof in Massenheim zur Verfügung:

  • Erdgräber für Sargbestattungen (Reihen-, Einzel- oder Mehrfachwahlgräber sowie Tiefwahlgräber)
  • Urnengräber (Reihen oder Wahlgräber)
  • Kindergräber
  • Gärtnerbetreute Urnenreihen- oder Wahlgräber. Nähere Informationen finden Sie hier oder schauen Sie auf unser Infoblatt.

Urnenwandgräber stehen derzeit in Massenheim nicht zur Verfügung.

Anschrift

Friedhof Massenheim

Im Mühlengrund 3

61118 Bad Vilbel

Friedhof Gronau

Die Trauerhalle wurde 2009 neu gebaut und verfügt über 60 Sitzplätze. Weitere Stehplätze sind unter dem überdachten Vorplatzbereich möglich. Die vorhandene verglaste Wand kann bei größeren Trauerfeiern auch geöffnet werden.

Beisetzungsmöglichkeiten in Gronau

In Gronau werden Ihnen die üblichen Felder für Erdbestattungen (Reihengräber, Einzelwahl- oder Mehrfachwahlgräber) und Urnenbestattungen (Urnenreihen- und Urnenwahlgräber) angeboten. Zudem ist eine Kindergräberabteilung vorhanden sowie die Beisetzung in einer Urnenwand möglich.

Tiefgräber sind in Gronau aufgrund der besonderen Bodenbeschaffenheit nicht zugelassen.

Anschrift

Friedhof Gronau

Riedmühlenweg 7

61118 Bad Vilbel