Rathaus Bad Vilbel Eingang

Finanzen

Beteiligungsberichte der Stadt Bad Vilbel

Nach § 123 a Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. Diese Berichtspflicht besteht seit der Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die im Jahr 2005 in Kraft getreten ist.

Im Beteiligungsbericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften Anteil (also 20 % der Anteile) verfügt.