Rathaus Bad Vilbel Eingang
© Christina Reitinger-Görgner

Neue Regeln für öffentliche E-Ladesäulen

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel hat eine neue Richtlinie für die Errichtung öffentlicher E-Ladesäulen sowie eine entsprechende Ergänzung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen und gleichzeitig einheitliche Vorgaben für private Betreiber zu schaffen. Nach der Beratung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 27. Oktobersoll die Stadtverordnetenversammlung am 3. November 2026 abschließend entscheiden.

„Wir wollen den Ausbau der Elektromobilität unterstützen und dafür sorgen, dass neue Ladesäulen dort entstehen, wo sie sinnvoll sind und möglichst vielen Menschen zugutekommen. Dafür schaffen wir klare und transparente Regeln“, erklärt Bürgermeister Sebastian Wysocki.

Die Stadt hat hierfür potenzielle Standorte im gesamten Stadtgebiet identifiziert. Um eine möglichst flächendeckende Versorgung zu erreichen, sollen neue Ladesäulen grundsätzlich mindestens 300 Meter Abstand zu bestehenden Anlagen einhalten. So soll eine Konzentration auf wenige attraktive Standorte vermieden werden. In der Frankfurter Straße zwischen Südbahnhof und Marktplatz sowie in der Schmiedsgasse und im Grünen Weg sind keine neuen Standorte vorgesehen, um Kurzzeitparkplätze für den Einzelhandel und die Gastronomie zu erhalten.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Verkehrssicherheit, der Barrierefreiheit und dem Schutz von Grünflächen. Gehwege dürfen grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Bei ausnahmsweise dort errichteten Ladesäulen muss eine nutzbare Mindestbreite von 1,50 Metern verbleiben. Auch bestehende Bäume und Grünflächen sollen geschützt werden.

Für Betreiber gelten künftig einheitliche Vorgaben. Sie können zunächst maximal fünf Standorte gleichzeitig beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis soll grundsätzlich für zehn Jahre gelten. Sämtliche Kosten für Errichtung, Betrieb und Unterhaltung tragen die Betreiber. Vorgesehen sind eine jährliche Sondernutzungsgebühr von 120 Euro je Ladesäule sowie eine einmalige Verwaltungsgebühr von 150 Euro je Standort.

„Wir schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für private Investitionen und behalten gleichzeitig die Entwicklung im gesamten Stadtgebiet im Blick. Unser Ziel ist eine gut verteilte Ladeinfrastruktur, ohne die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer oder die Nutzung des öffentlichen Raums zu beeinträchtigen“, betont Wysocki.

Mit der neuen Richtlinie will die Stadt den Ausbau der Elektromobilität gezielt voranbringen und zugleich eine geordnete Nutzung des öffentlichen Straßenraums sicherstellen.