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Der Direkte Draht vom 24.09.2026
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Hecken und Gehölze prägen das Bild unserer Stadt und bieten zahlreichen Vögeln und anderen Tieren wichtige Rückzugs- und Lebensräume. Gleichzeitig müssen sie regelmäßig gepflegt und zurückgeschnitten werden, damit Gehwege, Straßen und Sichtbereiche frei bleiben und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Dabei gelten je nach Jahreszeit unterschiedliche Vorgaben. Besonders ab dem 1. Oktober ist wieder die richtige Zeit für umfangreichere Rückschnitte.
Dann dürfen Hecken und Gehölze wieder umfangreicher zurückgeschnitten werden. Ein regelmäßiger Rückschnitt ist sinnvoll, damit Hecken gesund bleiben, nicht zu stark wachsen und Wege, Straßen oder Sichtbereiche nicht beeinträchtigen. Verkehrssicherheit kann nur dann gewährt werden, wenn keine Äste auf den Gehweg vor der Hecke oder gar auf die Fahrbahn vor dem Haus ragen.
Grundstücksbesitzer sind zum Zurückschneiden ihrer Hecken verpflichtet. Anpflanzungen dürfen den Verkehr nicht beeinträchtigen oder die Sicht auf Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtung verdecken. Der Bürgersteig ist in einer Höhe von 2,50 Meter und die Fahrbahn sowie ein angrenzender Gehwegstreifen von 50 cm auf einer Höhe von 4,50 Metern von allen Ästen und Sträuchern freizuhalten. Die Verkehrssicherheit muss jederzeit gewährleistet sein.
Von März bis September gilt besondere Vorsicht. In dieser Zeit brüten Vögel und viele Wildtiere ziehen ihren Nachwuchs groß. Auch in Bad Vilbels Gärten, Grünanlagen und Hecken finden Tiere wichtige Rückzugs- und Nistmöglichkeiten. Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht vollständig entfernt oder stark zurückgeschnitten werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch erlaubt.
Vor jedem Schnitt sollte die Hecke sorgfältig auf Nester und Tiere kontrolliert werden. Werden brütende Vögel oder andere geschützte Tiere entdeckt, muss der Rückschnitt so lange warten, bis eine Störung ausgeschlossen ist. Auch beim Spaziergang in der Natur gilt es, Rücksicht zu nehmen. Wildtiere sollten nicht unnötig gestört oder aufgeschreckt werden. Hunde sollten insbesondere in der Nähe von Grünflächen und Gehölzen gut beaufsichtigt werden.
In diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Ihr Magistrat der Stadt Bad Vilbel
