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Widerruf der Allgemeinverfügung
…zur einschränkenden Nutzung der Grünanlagen im Stadtgebiet Bad Vilbel gemäß § 5 (Benutzungssperre) der Grünanlagensatzung vom 21.06.2005 nebst ihrer 1. Änderungssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.10.2015 wird gemäß § 49 Abs. 1 HVwVfG (Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2010 zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025, GVBl. 2025 Nr.110. widerrufen.
Diese Widerrufsverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Bad Vilbel in Kraft.
Bad Vilbel, den 27.10.2026
gez.: Sebastian Wysocki
Bürgermeister
