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Haushaltssatzung Zweckverband Bioabfallentsorgung

 

 

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Bioabfallentsorgung Maintal – Bad Vilbel

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16. De- zember 1969 (GVBl I S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88), hat die Verbandsversammlung am 11.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlos- sen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird

im Ergebnishaushalt

2025

2026

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.406.000 EUR

1.406.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-1.279.100 EUR

-1.318.850 EUR

mit einem Saldo von

126.900 EUR

87.150 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

0 EUR

mit einem Überschuß von

126.900 EUR

87.150 EUR

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

211.900 EUR

194.650 EUR

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-480.000 EUR

-230.000 EUR

mit einem Saldo von

-480.000 EUR

-230.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

0 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von

-268.100 EUR

-35.350 EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 bzw. 2026 zur recht- zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird jeweils auf 50.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Verbandsumlage für die Mitgliedsgemeinden ergibt sich aus der jeweiligen Anliefe- rungsmenge von Bioabfall in Verbindung mit einem festgelegten Annahmepreis pro Tonne. Der Annahmepreis für Bioabfall, wird für beide Haushaltsjahre jeweils festgelegt auf:      110,00 € / to

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans am 11.12.2024 beschlossene Stellenplan.

 

Maintal, den 11.12.2024                                   Der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Bioabfallentsorgung Maintal – Bad Vilbel

 

 

 

 

 

 

 

Karl-Heinz Kaiser

Verbandsvorsitzender

 

 

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2025 und 2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG)in Verbindung mit § 97a Nr. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:


Regierungspräsidium Darmstadt
Aktenzeichen                                             Bearbeiterin                                     Datum
RPDA - Dez.I 16 - 03 u 02/16-2018/10     Franziska Vonderheidt                    10.Juni 2025

Genehmigung

Genehmigung des genehmigungspflichtigen Bestandteils der Haushaltssatzung

Hiermit genehmige ich gemäß § 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemein-
schaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 97a Nr. 5 der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) den in §4 der Haushaltssatzung des Zweckverbands „Bioabfallentsorgung Maintal -
Bad Vilbel"

a) für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

                 50.000 €
(i. W.: „Fünfzigtausend Euro")

 

b) für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

                 50.000 €
(i. W.: „Fünfzigtausend Euro")

nach § 105 Abs. 2 HGO.

3. Auslegung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 liegt zur Einsichtnahme vom

28.07.2025 bis 08.08.2025 auf der Kompostierungsanlage, Otto-Hahn-Straße 7, in 63477 Maintal Dörnigheim

jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, öffentlich aus.

Maintal, den 08.07.2025                    Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes

Bioabfallentsorgung

Maintal - Bad Vilbel

 

                                                                                                              Kaiser

Verbandsvorsitzender