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Personalausweis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Voraussetzungen
- Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- bei Kindern unter 16 Jahre:
- Sie sind erziehungsberechtigt.
- Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel- Ein Lichtbild in elektronischer Form vor Ort im Bürgerbüro von unserem Selbstbedienungsterminal
- Alternativ: Ein biometrisches digitales Passfoto (QR-Code) von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- Sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde (wenn kein o. a. Dokument vorhanden ist)
- bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
- Ein Lichtbild in elektronischer Form vor Ort im Bürgerbüro von unserem Selbstbedienungsterminal
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelGrundgebühren
Personen ab 24 Jahren
Personen unter 24 Jahren
Personalausweis*
46,00 Euro
27,60 Euro
Vorläufiger Personalausweis*
10,00 Euro
10,00 Euro
eID-Karte (für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums ab dem 16. Lebensjahr)
37,00 Euro
Zusätzliche Gebühren (optional)
Biometrisches Passfoto vom Selbstbedienungsterminal vor Ort
8,00 Euro
8,00 Euro
Personalausweis mit Direktversand des Ausweisdokumentes und persönliche Übergabe an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes
15,00 Euro
15,00 Euro
*Auszug aus Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten (PAuswGebV) § 1 Gebühren für Ausweise. Die Gebühr (ohne Zuschläge) erhöht sich um 13,00 Euro, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
- die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
- Sie über 16 Jahre alt sind und
- Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
für Antragstellende unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragstellende ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelDie Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Wochen.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelWas sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel- Sie müssen bei der Beantragung des Personalausweises persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.
- Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Personalausweis ausstellen lassen.
- Der vorläufige Personalausweis enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip) und hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten.
- Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.