Melderegisterauskunft Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft
    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Sie die Möglichkeit, eine von Ihnen gesuchte Person aus dem Melderegister der Gemeinde Bad Vilbel zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft (ein berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden)
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich per E-Mail bei Ihrem Bürgerbüro beantragen.

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Die gesuchte Person muss in der Gemeinde Bad Vilbel gemeldet sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung

  • Was sollte ich noch wissen?

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.