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Melderegisterauskunft Erteilung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelSie die Möglichkeit, eine von Ihnen gesuchte Person aus dem Melderegister der Gemeinde Bad Vilbel zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft (ein berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden)
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelSie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich per E-Mail bei Ihrem Bürgerbüro beantragen.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelDie gesuchte Person muss in der Gemeinde Bad Vilbel gemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Identitätsnachweis, Nachweis des berechtigten, rechtlichen oder aber öffentlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft. Sie ergeben sich in Hessen aus dem Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung
Was sollte ich noch wissen?
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.