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Bestattung anmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, die oder der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelÜber die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und zu den zur Verfügung stehenden Grabarten gibt die Friedhofsverwaltung, Lohstraße 84, oder das Bestattungsinstitut gerne Auskunft. Tel. 06101 128577, Fax 06101 128578, Email friedhof@bad-vilbel.de .
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelFür die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die vorlage des Personalausweises, bei nicht verheiratet gewesenen die Geburtsurkunde und bei verheiratet gewesenen das Familien-/Stammbuch ausreichend. Bei Auflösung der Ehe muss zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Scheidungsurteil vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelJeweils eine Sterbeurkunde für die Bestattung, die Rentenversicherung und für religiöse Zwecke ist gebührenfrei. Zusätzliche Urkunden kosten 10,- €, weitere Exemplare 5,-- €.
Aktuelle Gebühr: 12,00 Euro
Mehrausfertigungen: 6,00 Euro
Rechtsgrundlage
- §9 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)
- §10 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
- §13 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
- §16 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
- §19 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
- §20 Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG)
- §§ 28 bis 31 Personenstandsgesetz
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
An wen muss ich mich wenden?
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.