- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Mobilität
- Erleben & Entdecken
Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelEinen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie im Bürgerbüro der Stadt Bad Vilbel persönlich beantragen:
- Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels eines Ausweisdokumentes nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
- Das Bürgerbüro prüft die Unterlagen.
- Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein vor Ort ausgehändigt.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel- Sie müssen in der Gemeinde Bad Vilbel gemeldet sein.
- Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren müssen von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden, um angeln zu dürfen (Fischereiabgabe muss entrichtet werden).
- Kinder im Alter von 14 bis 15 Jahren können die Fischereiprüfung ablegen.
- Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen Sie haben eine Fischerprüfung abgelegt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelSie benötigen einen der folgenden Nachweise:
- Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung (oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes)
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
- Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
- Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
- Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
Außerdem benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelPersonen von 10 bis 15 Jahren
Gebühren
Fischereiabgabe
1 Jahr Gültigkeit
3,00 Euro
3,50 Euro
2 Jahre Gültigkeit
3,00 Euro
7,00 Euro
3 Jahre Gültigkeit
3,00 Euro
10,50 Euro
4 Jahre Gültigkeit
3,00 Euro
14,00 Euro
Personen ab 16 Jahren
(bzw. Kinder ab 14 Jahren mit abgelegter Fischereiprüfung)Gebühren
Fischereiabgabe
1 Jahr Gültigkeit
10,00 Euro
7,50 Euro
5 Jahre Gültigkeit
18,00 Euro
27,00 Euro
10 Jahre Gültigkeit
36,00 Euro
50,00 Euro
Ausländerfischereichein
Gebühren
Fischereiabgabe
3 Monate
5 Euro
7,50 Euro
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3
Spezielle Hinweise für Stadt Bad VilbelWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Fischereischein in Bad Vilbel
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Fischereischein in Bad Vilbel