Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
    Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
    Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
     

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie im Bürgerbüro der Stadt Bad Vilbel persönlich beantragen:

    • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels eines Ausweisdokumentes nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
    • Das Bürgerbüro prüft die Unterlagen.
    • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein vor Ort ausgehändigt.
  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
    • Sie müssen in der Gemeinde Bad Vilbel gemeldet sein.
    • Kinder im Alter von 10 bis 15 Jahren müssen von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein begleitet werden, um angeln zu dürfen (Fischereiabgabe muss entrichtet werden).
    • Kinder im Alter von 14 bis 15 Jahren können die Fischereiprüfung ablegen.
    • Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen Sie haben eine Fischerprüfung abgelegt haben.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Sie benötigen einen der folgenden Nachweise:

    • Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung (oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes)
    • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer
    • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer
    • Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde
    • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

    Außerdem benötigen Sie:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles Lichtbild
       
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel

    Personen von 10 bis 15 Jahren

    Gebühren

    Fischereiabgabe

    1 Jahr Gültigkeit

    3,00 Euro

    3,50 Euro

    2 Jahre Gültigkeit

    3,00 Euro

    7,00 Euro

    3 Jahre Gültigkeit

    3,00 Euro

    10,50 Euro

    4 Jahre Gültigkeit

    3,00 Euro

    14,00 Euro


    Personen ab 16 Jahren
     (bzw. Kinder ab 14 Jahren mit abgelegter Fischereiprüfung)

    Gebühren

    Fischereiabgabe

    1 Jahr Gültigkeit

    10,00 Euro

    7,50 Euro

    5 Jahre Gültigkeit

    18,00 Euro

    27,00 Euro

    10 Jahre Gültigkeit

    36,00 Euro

    50,00 Euro


    Ausländerfischereichein

    Gebühren

    Fischereiabgabe

    3 Monate

    5 Euro

    7,50 Euro

  • Herausgebende Stelle

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
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