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Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel- Das zu beglaubigende Original
- ggf. entsprechende Kopien (diese müssen durch das Bürgerbüro vor Ort vor Beglaubigung geprüft werden)
- Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel- Beglaubigungen
- Bis zu 10 Seiten: 10,00 Euro
- Jede weitere Seite: 1,00 Euro
- Unterschriften: 10,00 Euro
- Kopien: 1,00 Euro pro DIN-A4-Seite
- Beglaubigungen für Rentenangelegenheiten sind gebührenfrei.
- Beglaubigungen
Was sollte ich noch wissen?
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, z. B. dem Jugendamt) erforderlich ist, oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden nur vom Standesamt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden).
Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel- Nicht beglaubigt werden außerdem Testamente, Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen, Eidesstattliche Versicherungen, Generalvollmachten, Kopien mit ausländischen Textinhalten sowie übersetzte ausländische Ausweisdokumente und ausländische Pässe.
- Ausländische Zeugnisse können z. B. nur dann bei uns amtlich beglaubigt werden, wenn sie zusammen mit amtlichen Übersetzungen (durch staatliche anerkannte Übersetzer) vorgelegt werden.
- Für Unterschriftsbeglaubigungen ist es wichtig, dass Sie das Schriftstück erst im Bürgerbüro vor Ort unterzeichnen. Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
- Öffentliche Beglaubigungen (Erlöschen einer Schuld oder Schuldanerkenntnis) können nur von einem Notar oder vom Ortsgericht vorgenommen werden.