Gewerbe ummelden

Gewerbe ummelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.

    Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.

    Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

    • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
    • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG) 
    • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

    Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

  • Voraussetzungen

    Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:

    • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
    • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Stadt Bad Vilbel
    • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung
    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung und bei Bedarf Meldebescheinigung)
    • Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Stiftungsverzeichnis)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.

    Gebühr: 28,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2
    Gemäß Ziffer 2131. Für die Anzeige der Ummeldung.

    Gebühr: 8,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2
    Gemäß Ziffer 2132. Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende