Beschlussvorlage - 2024/3

Betreff

Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel 2. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nördlich der Theodor-Heuss-Straße" in Bad Vilbel, Gemarkung Dortelweil, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB a.) hier: Beschlussfassung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

Federführung

Körperschaft

Stadt Bad Vilbel

Beratungsfolge

TerminGremiumZuständigBeschlussAbstimmung
Mi., 31. Januar 2024 19:00 UhrOrtsbeirat DortelweilBeschlußtext (Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel 2. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nördlich der Theodor-Heuss-Straße" in Bad Vilbel, Gemarkung Dortelweil, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB a.) hier: Beschlussfassung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB)(kein Text vorhanden)
Di., 06. Februar 2024 19:00 UhrPlanungs-, Bau- und UmweltausschussBeschlußtext (Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel 2. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nördlich der Theodor-Heuss-Straße" in Bad Vilbel, Gemarkung Dortelweil, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB a.) hier: Beschlussfassung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB)(kein Text vorhanden)
Di., 13. Februar 2024 18:00 UhrStadtverordnetenversammlungBeschlußtext (Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel 2. Änderung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nördlich der Theodor-Heuss-Straße" in Bad Vilbel, Gemarkung Dortelweil, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB a.) hier: Beschlussfassung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB)(kein Text vorhanden)