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Stadtbibliothek: Magistrat beschließt neue Gebühren
Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel hat eine Neufassung der Gebührensatzung für die Stadtbibliothek beschlossen. Nach mehr als zehn Jahren sollen die Gebühren an die gestiegenen Kosten angepasst werden. Nach der Beratung im Kultur- und Sozialausschuss am 28. Oktober entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 3. November 2026 abschließend über die Vorlage.
„Unsere Stadtbibliothek ist eine wichtige Bildungs- und Kultureinrichtung und zugleich ein wichtiger Lernort. Dieses vielfältige Angebot wollen wir auch künftig erhalten. Nach mehr als zehn Jahren ist es allerdings notwendig, die Gebühren an die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen“, erklärt Bürgermeister Sebastian Wysocki.
Konkret soll die Jahresgebühr für Erwachsene von bislang 15 Euro auf 24 Euro steigen. Das entspricht lediglich zwei Euro im Monat. Der Partnerausweis soll künftig 12 statt 8 Euro kosten, die Jahresgebühr für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende über 18 Jahre steigt von 4 auf 6 Euro. Für eine dreimonatige Nutzung durch Erwachsene werden künftig 7 statt 5 Euro fällig.
Kostenfreie Nutzung bleibt erhalten
Kinder und Jugendliche können die Stadtbibliothek weiterhin kostenfrei nutzen. Auch Kindergärten, Schulen und vergleichbare Einrichtungen sowie Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen oder einen Tafel- beziehungsweise Ehrenamtsausweis besitzen, bleiben von den Jahresgebühren befreit.
„Gerade für Kinder und Jugendliche ist ein unkomplizierter Zugang zu Büchern und Bildungsangeboten wichtig. Deshalb bleibt die Nutzung für sie kostenfrei. Auch Menschen, die auf soziale Unterstützung angewiesen sind, sollen unsere Bibliothek weiterhin ohne finanzielle Hürden nutzen können“, betont Wysocki.
Neben den Jahresgebühren werden auch die Säumnisgebühren angepasst. Die erste schriftliche Mahnung kostet künftig 1,50 Euro statt 1 Euro je Medium, die zweite Mahnung 3 statt 2 Euro.
„Für gerade einmal zwei Euro im Monat erhalten Erwachsene Zugang zu einem umfangreichen Medienangebot. Unsere Stadtbibliothek bleibt damit ausgesprochen erschwinglich. Gleichzeitig leisten die angepassten Gebühren einen Beitrag, um die gestiegenen Kosten zumindest teilweise aufzufangen“, so Wysocki abschließend.
Stimmt die Stadtverordnetenversammlung der Neufassung zu, tritt diese am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung aus dem Jahr 2015.
