Rathaus Bad Vilbel Eingang
© Christina Reitinger-Görgner

Neue Parkgebührenordnung: Weniger Parksuchverkehr in der Innenstadt

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel hat eine Neufassung der Parkgebührenordnung beschlossen. Ziel ist es, den Parksuchverkehr in der Innenstadt zu reduzieren und die vorhandenen Parkmöglichkeiten besser zu nutzen. Nach der Beratung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 27. Oktober soll die Stadtverordnetenversammlung am 3. November abschließend entscheiden. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Vorgesehen ist, die Parkgebühren in der Frankfurter Straße, im Grünen Weg, in der Schmiedsgasse, der Niddastraße und der Parkstraße sowie auf dem Dortelweiler Platz von bislang 1,00 Euro auf 2,00 Euro je Stunde anzuheben. Gleichzeitig wird eine Abrechnung im 15-Minuten-Takt eingeführt. Die Mindestgebühr beträgt damit 50 Cent. In der Frankfurter Straße, im Grünen Weg und in der Schmiedsgasse sind weiterhin die ersten 15 Minuten gebührenfrei. In der Parkstraße, der Niddastraße und auf dem Dortelweiler Platz bleiben es 30 Minuten. Wie bisher muss dafür ein Parkschein gelöst werden.

„Mit den Parkhäusern VILCO und Niddaplatz verfügen wir über hervorragende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Innenstadt. Wir möchten erreichen, dass Besucherinnen und Besucher diese stärker nutzen, anstatt mehrfach durch die Innenstadt zu fahren, um einen freien Stellplatz zu finden. Das reduziert unnötigen Verkehr und erhöht die Aufenthaltsqualität“, erklärt Bürgermeister Sebastian Wysocki.

Die Stellplätze im Straßenraum sollen insbesondere für kurze Erledigungen zur Verfügung stehen, während längere Parkvorgänge verstärkt in die Parkhäuser gelenkt werden. „Wir wollen den Autoverkehr nicht aus der Innenstadt verdrängen. Eine gute Erreichbarkeit ist für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleister unverzichtbar. Entscheidend ist, dass wir den vorhandenen Parkraum sinnvoll nutzen“, betont Wysocki.

Ein weiterer Grund für die Anpassung ist die seit Anfang 2026 zu berücksichtigende Umsatzsteuerpflicht. Von einem Euro Parkgebühr verbleiben der Stadt nach Abzug der Umsatzsteuer lediglich rund 84 Cent. Mit künftig 2,00 Euro je Stunde bewegt sich Bad Vilbel weiterhin auf einem regional üblichen Niveau. In Bad Nauheim werden ebenfalls 2,00 Euro erhoben, in Bad Homburg zwischen 1,50 und 3,00 Euro.

Unverändert bleiben die Gebühren auf den Park-and-Ride-Parkplätzen am Viadukt und am Südbahnhof mit 1,00 Euro für 24 Stunden. Neu ist zudem eine Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge während eines aktiven Ladevorgangs von maximal vier Stunden. Hierfür muss eine Parkscheibe sichtbar ausgelegt werden.

„Die neue Parkgebührenordnung verbindet eine bessere Verkehrslenkung mit weiterhin attraktiven Parkmöglichkeiten. Kurze Besorgungen bleiben kostenfrei möglich, längere Aufenthalte sollen stärker in die Parkhäuser verlagert werden. Davon profitieren die Besucherinnen und Besucher ebenso wie unsere Innenstadt insgesamt“, fasst Wysocki zusammen.