Rathaus Bad Vilbel Eingang
© Christina Reitinger-Görgner

Mehr Service für Hundehalter, mehr Sicherheit und ein gutes Miteinander in Bad Vilbel

Bad Vilbel soll auch für Hunde und ihre Halter eine lebenswerte Stadt sein. Mit kostenlosen Hundekotbeutelspendern, speziellen Hundeauslaufzonen und digitalen Verwaltungsangeboten hat die Stadt die Rahmenbedingungen für die Hundehaltung in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Gleichzeitig sorgen klare Regeln für ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander von Hundehaltern, Familien, Spaziergängern und Radfahrern. Vor diesem Hintergrund sollen die Regelungen zur Hundehaltung angepasst und die Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2027 neu gefasst werden.

„Hunde gehören für viele Menschen ganz selbstverständlich zur Familie. Deshalb wollen wir gute Bedingungen für die Hundehaltung schaffen. Dazu gehören geeignete Auslaufmöglichkeiten, ein unkomplizierter Verwaltungsservice und öffentliche Grünanlagen, in denen sich alle Menschen sicher und wohlfühlen können“, erklärt Erster Stadtrat Bastian Zander.

Seit 2014 hat die Stadt das Angebot an kostenlosen Hundekotbeutelspendern deutlich erweitert, seit 2021 gibt es zudem spezielle Hundeauslaufzonen. Sie ermöglichen Hunden mehr Bewegungsfreiheit und helfen zugleich, die Sauberkeit der öffentlichen Grünflächen zu erhalten. Eine weitere eingezäunte Auslaufzone auf dem Heilsberg soll demnächst noch hinzukommen.

Auch die Verwaltung wird komfortabler: Hunde können inzwischen vollständig digital an- und abgemeldet werden. Der Online-Dienst umfasst auch die Meldung beziehungsweise Anmeldung sogenannten gefährlicher Hunde sowie die digitale Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

„Wir wollen den Alltag für die Bürgerinnen und Bürger einfacher machen. Wer einen Hund an- oder abmelden muss, soll das bequem und ohne unnötige Wege erledigen können“, so Zander. Der Dienst ist auf www.bad-vilbel.de unter „Rathaus – Dienstleistungen“ verfügbar.

Durch neue Wohngebiete und zusätzliche Grünanlagen treffen immer mehr unterschiedliche Nutzergruppen aufeinander. Auch Vorfälle mit freilaufenden Hunden machen eine Anpassung der Gefahrenabwehrverordnung erforderlich. Die Leinenpflicht soll deshalb auf weitere Bereiche ausgeweitet werden: den Grünzug Quellenpark einschließlich des beleuchtenden Feldweges zwischen Dortelweil-West und dem Wohngebiet „Im Schleid“, den zukünftigen Nidda-Park einschließlich des Fuß- und Radwegs zwischen der Unterführung in der Wiesengasse und der Kläranlage sowie das Russenwäldchen auf dem Heilsberg einschließlich der dazugehörigen Wege und Pfade.

Für Verstöße sind nach der vorgesehenen Bußgeldrichtlinie Geldbußen von 180 Euro bei Verstößen gegen die allgemeine Leinenpflicht, 120 Euro auf öffentlich zugänglichen Bolzplätzen und Sportanlagen sowie 220 Euro bei Verstößen gegen das Verbot, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen, vorgesehen.

„Es geht nicht darum, Hunde aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Wir wollen, dass Menschen mit und ohne Hund unsere Stadt gemeinsam nutzen können. Rücksichtnahme und verantwortungsvolles Verhalten sind dafür entscheidend“, betont der Erste Stadtrat.

Im Zuge der Neufassung der Hundesteuersatzung werden auch die Steuersätze angepasst. Die Beträge für gewöhnliche Hunde wurden seit 2012, für gefährliche Hunde seit 2014 nicht mehr verändert. Künftig ist für die reguläre Hundehaltung ein einheitlicher Steuersatz von 85 Euro pro Hund und Jahr vorgesehen. Damit entfällt die bisherige Staffelung: Bislang kostet der erste Hund 58 Euro, der zweite und jeder weitere Hund jeweils 87 Euro jährlich. Für gefährliche Hunde soll die Steuer von 650 auf 850 Euro pro Jahr steigen. Dies sind im Vergleich mit anderen vergleichbaren und benachbarten Kommunen dann ein durchschnittlicher Steuersatz.

Die Neuregelung orientiert sich an der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und berücksichtigt die Steuersätze vergleichbarer Kommunen in der Region. Sie trägt zugleich den gestiegenen Aufwendungen und veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung. Die Steuerbefreiungen für entsprechend qualifizierte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde sowie bestimmte Jagdhunde und auch Hunde aus dem Tierheim wurden erweitert.

Für die Stadt gehören gute Angebote und verbindliche Regeln zusammen. Die Auslaufzonen, kostenlosen Hundekotbeutelspender und digitalen Verwaltungsleistungen erleichtern die Hundehaltung; die angepassten Vorschriften sollen öffentliche Wege, Grünanlagen und Spielbereiche für alle nutzbar halten. „Eine hundefreundliche Stadt zeigt sich an guten Angeboten, einer modernen Verwaltung und einem funktionierenden Miteinander. Dafür schaffen wir die passenden Rahmenbedingungen und setzen auf die Rücksichtnahme aller“, sagt Bastian Zander.

Die Änderungen der Gefahrenabwehrverordnung und die Neufassung der Hundesteuersatzung sind Gegenstand der vorgesehenen Beschlussfassungen der städtischen Gremien. Die neue Hundesteuersatzung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.