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Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Gronauer Bahnhof“ in Bad Vilbel, Gemarkung Gronau

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 den Bebauungsplan „Am Gronauer Bahnhof“ in der Fassung vom 31.10.2025, bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Bodengutachten Baugrundbeurteilung, Verkehrsuntersuchung, Erschütterungstechnischer Untersuchung und Schalltechnischer Untersuchung als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.

Das Planungsgebiet befindet sich im Süden des Stadtteils Gronau zwischen Berger Straße im Westen und Bachwiesenstraße im Osten. Im Süden bilden die Gleisanlagen der Niddertalbahn die Grenze des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst die vorgesehenen Baugrundstücke und die daran angrenzenden Straßenverkehrsflächen mit einer Größe von 4.072 m² (ca. 0,41 ha). Er bezieht die Flurstücke Nr. 108/31, 137/27, 28/1, 141/28, 105/29 und teilweise Nr. 113,96 in Flur 11, sowie Nr. 13/19 und teilweise Nr. 60/40 in Flur 10 ein.

Das Planungsgebiet wird dreiseitig von einer Wohnbebauung aus Einzelhäusern und Mehrfamilienhäusern umgeben. Im Osten an der Bachwiesenstraße befindet sich der Bahnhof bzw. Haltepunkt Gronau der Niddertalbahn. Im Süden, jenseits der Bahnlinie schließen sich landwirtschaftlich und als Gärten genutzte Flächen an.

Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.

Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 entwickelt.

Der Bebauungsplan „Am Gronauer Bahnhof“ sowie die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften und wasserwirtschaftlichen Festsetzungen treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan „Am Gronauer Bahnhof“ kann einschließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Bodengutachten, Baugrundbeurteilung, Verkehrsuntersuchung, Erschütterungstechnischer Untersuchung und Schalltechnischer Untersuchung während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Bad Vilbel (Fachdienst Planung und Stadtentwicklung), Am Sonnenplatz 1, II. Stock, Zimmer 214 eingesehen werden (Telefonische Vereinbarung eines Termins unter 06101-602213). Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Bodengutachten, Baugrundbeurteilung, Verkehrsuntersuchung, Erschütterungstechnischer Untersuchung und Schalltechnischer Untersuchung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de unter „Wirtschaft und Mobilität“ à „Bauen“ à „Bebauungspläne“ à „Bebauungspläne Gronau“ (https://www.bad-vilbel.de/wirtschaft-mobilitaet/bauen/bebauungsplaene/bebauungsplaene-gronau/) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.

Bad Vilbel, den 19.12.2025

DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL

Sebastian Wysocki
Bürgermeister                                                                                                                   

 

Abbildung 1:       Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Am Gronauer Bahnhof“