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2. Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

hinter B) Besondere Verwaltungsgebühren wird ein neuer Punkt C eingefügt:

C) Gebühren und Umsatzsteuer

Die in diesem Gebührenverzeichnis genannten Gebühren sind Gesamtpreise (Bruttopreise) und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

Der bisherige Punkt D Inkrafttreten wird zum neuen Punkt E.

Alle anderen Bestandteile des Gebührenverzeichnisses bleiben in Kraft.

Die 2. Änderung des Gebührenverzeichnisses tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Bad Vilbel, den 16.12.2025

DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL

gez.: Sebastian Wysocki
Bürgermeister

 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad Vilbel, den 17. Dezember 2025

DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL

gez.: Sebastian Wysocki
Bürgermeister