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Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel Inkrafttreten des Bebauungsplans „Am Südlichen Stadtrand“ in Bad Vilbel, Gemarkung Bad Vilbel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 03.06.2025 den Bebauungsplan „Am Südlichen Stadtrand“ in der Fassung vom 02.04.2025, bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Bodenuntersuchung und Machbarkeitsstudie zur Entwässerung als Satzung beschlossen. Ebenso wurden die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich in der Flur 14 der Gemarkung Bad Vilbel. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 17/30, 17/32 (tlw.) und 36 (tlw.). Das Plangebiet ist über die Alte Frankfurter Straße erschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Südlichen Stadtrand“ besitzt eine Größe von 3.686 m² (ca. 0,37 ha) und liegt am südlichen Rand des Stadtteils Heilsberg der Stadt Bad Vilbel. Das Plangebiet und dessen Umgebung sind von Wohnnutzung geprägt. Bei den an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäuden handelt es sich um Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Alte Frankfurter Straße.
Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.
Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 entwickelt.
Der Bebauungsplan „Am Südlichen Stadtrand“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften und wasserwirtschaftlichen Festsetzungen treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Der Bebauungsplan „Am Südlichen Stadtrand“ kann einschließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Bodenuntersuchung und Machbarkeitsstudie zur Entwässerung während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Bad Vilbel (Fachdienst Planung und Stadtentwicklung), Am Sonnenplatz 1, II. Stock, Zimmer 214 eingesehen werden (Telefonische Vereinbarung eines Termins unter 06101-602213). Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, Bodenuntersuchung und Machbarkeitsstudie zur Entwässerung ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de unter „Wirtschaft und Mobilität“ à „Bauen“ à „Bebauungspläne“ à „Bebauungspläne Heilsberg“ (https://www.bad-vilbel.de/wirtschaft-mobilitaet/bauen/bebauungsplaene/bebauungsplaene-heilsberg/) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.
Bad Vilbel, den 10.06.2025
DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL
Sebastian Wysocki
Bürgermeister