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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Stadt Bad Vilbel
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.bad-vilbel.de veröffentlichte Webseite der Stadt Bad Vilbel.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom 02.09.2025 durchgeführten vereinfachten Überprüfung durch die ekom21 – KGRZ Hessen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Sich bewegende Inhalte
• Beschreibung: Es gibt Slide-Shows ohne Pause-Button.
• Maßnahmen: Es werden Pause-Buttons implementiert.
Bildelemente ohne Alternativtext
• Beschreibung: Einige Bildelemente auf der Webseite besitzen keinen Alternativtext, obwohl sie einen benötigen.
• Maßnahmen: Die Alternativtexte werden nachgepflegt.
Leere Überschriften
• Beschreibung: Es gibt leere Abschnitte, die als Überschriften gekennzeichnet sind.
• Maßnahmen: Die leeren Abschnitte werden entfernt.
Öffnen von Links
• Beschreibung: Es gibt Links, bei denen nicht korrekt hinterlegt ist, ob diese in einem neuen Fenster oder im gleichen Fenster geöffnet werden sollen. Die Links öffnen standardmäßig im gleichen Fenster.
• Maßnahmen: Die Links werden überarbeitet, sodass sie korrekt funktionieren.
Nicht barrierefreie Dokumente
• Beschreibung: Nicht alle Dokumente entsprechen den Barrierefreiheitsanforderungen. Einige PDF-Dokumente sind für Nutzende mit Screenreadern nicht zugänglich.
• Maßnahmen: Die Dokumente werden schrittweise überarbeitet.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 erstellt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:
Stadt Bad Vilbel
Am Sonnenplatz 1
61118 Bad Vilbel
E-Mail: website@bad-vilbel.de
Sie können uns eine Barriere auch über das Formular "Barriere melden" mitteilen.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, der mit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2902
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
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