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Zweitwohnung / Nebenwohnung
Anmeldung einer Nebenwohnung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Teaser
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad VilbelNähere Inforamtionen erhalten Sie hier.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Kurztext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Herausgebende Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad VilbelWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalStatus Bibliothekseintrag
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An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Oliver AppeltBürgerbüro
- Frau Gabi DitzelBürgerbüro
- Frau Sandra GabrielBürgerbüro
- Frau Christina HonnerBürgerbüro
- Frau Petra KerscherFachdienstleiterin
- Frau Christiane KrohBürgerbüro
- Frau Susanna SachauBürgerbüro
- Frau Silke SchmidtBürgerbüro
- Frau Sabine SchulzBürgerbüro
- Frau Susann SchwarzBürgerbüro
- Herr Peter StirnemannFachdienstleiter
- Frau Jutta ZinnBürgerbüro