Reisepass: Verlustanzeige

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass"  ausgestellt werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Vilbel

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer 3-5 Werktage) oder ein "vorläufiger Reisepass" direkt (im Bürgerbüro vor Ort) ausgestellt werden.

  • Kurztext

    • Reisepass Meldung wegen Verlust
    • Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
    • Zuständig: Passbehörde der Wohnortgemeinde

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende