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Reisepass: Verlustanzeige
Verlust von Personalausweis oder Reisepass melden
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Oliver AppeltBürgerbüro
- Frau Gabi DitzelBürgerbüro
- Frau Sandra GabrielBürgerbüro
- Frau Christina HonnerBürgerbüro
- Frau Christiane KrohBürgerbüro
- Frau Silke SchmidtBürgerbüro
- Frau Sabine SchulzBürgerbüro
- Frau Susann SchwarzBürgerbüro
- Frau Jutta ZinnBürgerbüro