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Gebührenordnung für das städtische Freibad

§ 1 - Eintrittspreise

Einzeleintritt Erwachsene                           €   3,50           

Einzeleintritt Kinder/ Jugendliche 
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr                €   2,30           

Abendtarif ab 18.30 Uhr                              €   2,00           

Dauerkarten Erwachsene                            €  58,00          

Dauerkarten Kinder/ Jugendliche 
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr                €  29,00          

Familienkarte                                                € 115,00         

Diese Karte gilt für das Familienoberhaupt, dessen Lebenspartner/in und deren Kinder/Jugendliche, die in einem gemeinsamen Haushalt leben

Vereine und organisierte Gruppen zahlen, wenn sie das Freibad außerhalb der Öffnungszeiten nutzen keinen Eintritt.

Für die Vereinsnutzung während der Öffnungszeiten haben die Nutzer die Eintrittsgebühren entweder in Form einer Dauerkarte oder als Einzeleintritt Kinder/Jugendliche in Höhe von 2,30 € zu zahlen.

Kindertagesstätten und Schulen zahlen pro Person (einschließlich der Aufsichtsperson) € 2,30. Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung.

Garderobenfach                                             €   0,50           

Schlüsselpfand                                              €   2,50           

Dieses Pfand wird nach Schlüsselabgabe wieder zurückerstattet

Schlüsselverlustgebühr                                  €   5,00           

 

§ 2 - Ermäßigungen

Einzeleintritt Erwachsene                           €   2,30           

Vollzeitschüler mit gültigem Schülerausweis, Studenten einer Fachhochschule oder Universität, Schwerbehinderte ab 50% Grad Schwerbehinderung. Ausweise sind dem Badepersonal vorzulegen.

Eine weitere Ermäßigung auf Einzelkarten Kinder/ Jugendliche wird nicht gewährt.

Dauerkarten Erwachsene                                        € 46,00

Vollzeitschüler mit gültigem Schülerausweis, Studenten einer Fachhochschule oder Universität, Schwerbehinderte ab 50 Grad Schwerbehinderung.

Inhaber der Ehrenamtscard:

Ermäßigte Dauerkarte oder ermäßigter Einzeleintritt Kinder/Jugendliche.
Besonderheit: Nachlass bei Familienkarten entweder € 25,00 (einmalig für erwachsene Ehrenamtscard-Inhaber) oder € 12,50 (einmalig für jugendliche Ehrenamtscard-Inhaber).

Inhaber der Jugendleitercard:

Freibad: 50% Nachlass beim Kauf einer Dauerkarte bzw. eines Einzeleintritts auf den Eintrittspreis für Kinder/ Jugendliche.
Besonderheit: Nachlass bei Familienkarten entweder € 25,00 (einmalig für erwachsene Jugendleitercard-Inhaber) oder € 12,50 (einmalig für jugendliche Jugendleitercard-Inhaber).

§ 3 - Mitarbeiter/ innen der Stadt Bad Vilbel und Stadtwerke

Den Mitarbeitern/ innen der Stadt Bad Vilbel und den Stadtwerken sowie deren Familienangehörige, die im gemeinsamen Haushalt leben, wird ein Nachlass auf die Dauerkarten für das Freibad von 50% gewährt.

Dauerkarte Erwachsene                                            € 29,00

Dauerkarten Kinder/ Jugendliche
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr,                           € 14,50

Familienkarte                                                             € 57,50           

Dauerkarte Erwachsene*                                           € 23,00

* Vollzeitschüler mit gültigem Schülerausweis, Studenten einer Fachhochschule oder Universität, Schwerbehinderte ab 50 Grad Schwerbehinderung.

§ 4 - Gebühren und Umsatzsteuer

Die in dieser Gebührenordnung genannten Eintrittspreise sind Gesamtpreise (Bruttopreise) und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 5 - Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Gebührenordnung für das städtische Freibad vom 14.07.2022 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

 

Bad Vilbel, den 16.12.2025

DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL

gez.: Sebastian Wysocki
Bürgermeister

 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Bad Vilbel, den 17. Dezember 2025

DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL

Sebastian Wysocki
Bürgermeister