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Keine Elektroschrotttonnen mehr ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die im Stadtgebiet aufgestellten Elektroschrotttonen abgezogen. Aufgrund häufiger Fehlbefüllungen und Diebstählen von Elektrogeräten aus den Tonnen in der Vergangenheit entscheidet sich die Stadt Bad Vilbel für diesen Schritt. Die Tonnen dienten dazu, den defekten Fön, das kaputte elektronische Spielzeug, alte Handys oder Smartwatches zu sammeln und zu recyclen. Alle technischen Geräte, die mit Strom betrieben werden, gelten als Elektro-Kleingeräte.
„Wir wissen, dass die Elektroschrotttonnen für viele Bürgerinnen und Bürger eine gute und niedrigschwellige Möglichkeit waren, ihre Elektrokleingeräte schnell und unkompliziert zu entsorgen. Leider aber haben wir in der Vergangenheit immer häufiger feststellen müssen, dass Restmüll, Batterien oder anderer Müll in die Tonnen geworfen wurden. Zunehmende Diebstähle und das Aufbrechen der Schlösser an den Tonnen führten dazu, dass wir den Schrott nicht ordentlich in die Verwertung geben konnten, womit statt den bisherigen Erlösen Kosten im fünfstelligen Bereich auf die Stadt zugekommen wären. Um dies zu verhindern, ziehen wir die Tonnen aus dem Stadtgebiet ab, bieten aber natürlich weiterhin die Entsorgung von Elektroschrott kauf dem Wertstoffhof an“, erklärt Bürgermeister Sebastian Wysocki diesen Schritt.
Fehlbefüllungen – zumeist durch Batterien und Akkus – sind nicht nur ärgerlich, da damit die Tonne nicht unkompliziert zur Verwertung gebracht werden kann, sondern können im schlechtesten Fall auch zu Bränden führen, die aufwendig gelöscht werden müssten.
„Die Abgabe am Wertstoffhof ist für Bürgerinnen und Bürger kostenlos, bei der Sperrmüllabholung fallen kleinere Gebühren für die Anfahrt und die Lademinuten an“, erläutert Fachdienstleister Abfallwirtschaft und Grünflächenpflege Engelbert Buchardt. Darüber hinaus dürfen bis zu drei Elektro-Kleingeräte pro Verbraucher laut dem sogenannten Elektrogesetz kostenlos bei einem Händler zurückgeben werden. Voraussetzung ist, dass das Gerät eine Kantenlänge von 25 Zentimetern nicht überschreitet und sich in einem hygienisch akzeptablen Zustand befindet. Allerdings gibt es hierzu bestimmte Kriterien. Zum Beispiel müssen Fachmärkte eine Verkaufsfläche größer 400 Quadratmeter besitzen. Supermärkte, Discounter und Drogerien größer als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche sind ebenfalls zur Annahme verpflichtet. Damit die Regel greift, müssen die Geschäfte regelmäßig oder dauerhaft Elektro-Artikel im Sortiment haben.

