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Der Direkte Draht vom 11.12.2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

jetzt sind wir so richtig im Jahresendspurt. Da geht es vielen von uns ähnlich. Ein Termin jagt den nächsten, wir freuen uns gemeinsam auf Weihnachtsfeiern, ärgern uns noch einmal über letzte Erledigungen und erklären erneut, dass wir uns diesem Stress mit den Vorbereitungen im nächsten Jahr so nicht mehr aussetzen. Schließlich endet das Jahr dann mit einem großen Knall. Zumindest für die meisten von uns. Aber wir weisen jetzt schon einmal darauf hin, dass beim „Knallen“ Vorsicht geboten ist.

Nein, die Diskussion, ob Feuerwerk wirklich noch zeitgemäß ist, machen wir jetzt nicht auf. Dafür reicht hier weder der Platz, noch würden wir diese Diskussion in einem solchen Text zur Genüge abbilden können. Aber wir möchten dennoch auf ein paar wichtige Dinge hinweisen, damit der diesjährige Jahreswechsel für alle Beteiligten zu einem friedlichen und schönen Fest werden kann.

Starten wir mit einer Bitte:

Achten Sie auf sich, aber auch auf andere. Wir wissen, dass viele das Feuerwerk in der Silvesternacht als Tradition feiern und dies zum Jahreswechsel dazugehört. Dennoch ist es ratsam, dieses Feuerwerk einerseits nicht ausarten zu lassen und andererseits nicht bereits den gesamten Nachmittag am 31. Dezember zu böllern. Vielleicht ist die alte Faustregel „Weniger ist Mehr“ hier sogar passend. Ausgewählte und schöne Feuerwerkskörper können eine Augenweide sein. Orientieren Sie sich doch gern daran.

Nun aber zu einer sehr wichtigen Sache:

Feuerwerk, beziehungsweise das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten. Insbesondere historisch gewachsene Ortskerne sind dabei zu beachten. Dort, wo der Gebäudebestand alt, die Gebäude entsprechend gestaltet und die Bausubstanz historisch anmutet, ist demnach Vorsicht geboten. Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit dieser schutzbedürftigen Gebäude empfiehlt es sich daher, dort keine Feuerwerkskörper zu zünden.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist zudem nur Menschen vorbehalten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und damit volljährig sind. Auch hier gilt „Safety first“. Kinder dürfen gern die funkelnden Raketen anschauen, aber eben nicht selbst anzünden und beim Anschauen am besten auch einen Sicherheitsabstand einnehmen.

Natürlich gilt auch in diesem Jahr: Kaufen Sie Ihre Feuerwerkskörper im Fachhandelt oder an den ausgewiesenen Tagen in Supermärkten, in denen Feuerwerkskörper angeboten werden. Weder auf Straßenmärkten und noch viel weniger günstig im Internet sollten Feuerwerkskörper erworben werden, da von diesen eine große Gefahr ausgeht. Achten Sie beim Kauf daher immer auf entsprechende Ausweisung des CE-Zeichens und einer Registriernummer, die aus einer vierstelligen Zahl, gefolgt von einer Bezeichnung des Feuerwerkskörpers mit einem Buchstaben und einer Zahl sowie einer fortlaufenden Nummer besteht. Beispiel: 0589-F2-1234 (0589 steht für die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, F2 für die Kategorie Feuerwerkskörper 2 und 1234 für die fortlaufende Nummer.

Der letzte Rat ist vielmehr eine Bitte und vielleicht sogar eine kleine Aufforderung: Wer Raketen steigen lässt, Böller knallen lässt oder Feuerwerksbatterien anzündet, sollte die Hinterlassenschaften bitte auch wegräumen. Es ist uns allen geholfen, wenn wir das neue Jahr in einer möglichst sauberen Umgebung beginnen können. Auch hier gilt wieder: Denken Sie an sich und an Ihre Nächsten!

 

In diesem Sinne grüßt Sie herzlich

Ihr Magistrat der Stadt Bad Vilbel