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Entgeltordnung der Stadt Bad Vilbel für Veranstaltungen des Seniorenbüros
§ 1 Zweck der Entgeltordnung
(1) Das Seniorenbüro der Stadt Bad Vilbel bietet im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge Veranstaltungen und Angebote zur Förderung des gesellschaftlichen Miteinanders, der Bildung, Gesundheit und Freizeitgestaltung älterer Menschen an.
(2) Die Angebote dienen dem Gemeinwohl und werden ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt.
(3) Diese Entgeltordnung regelt die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen (Entgelten) für Veranstaltungen und sonstige Angebote des städtischen Seniorenbüros.
§ 2 Grundsätze
(1) Die Stadt Bad Vilbel handelt im Rahmen dieser Entgeltordnung im öffentlichen Interesse und in Wahrnehmung einer ihr obliegenden Aufgabe der sozialen Daseinsvorsorge.
(2) Die Erhebung von Teilnehmerbeiträgen erfolgt ausschließlich zur Deckung von Selbstkosten.
Diese umfasst die Deckung der entstehenden Sach- und Organisationskosten der einzelnen Veranstaltung.
§ 3 Teilnehmerbeiträge
(1) Für die Teilnahme an Veranstaltungen, Kursen, Ausflügen oder sonstigen Angeboten des Seniorenbüros werden Teilnehmerbeiträge erhoben.
(2) Die Höhe der Beiträge wird nach Art, Dauer und Kosten der Veranstaltung festgesetzt und kann je nach Angebot zwischen 4 € und 50 € betragen.
(3) Die Festsetzung erfolgt durch das Seniorenbüro im Einvernehmen mit dem Fachbereich Soziale Sicherung.
(4) Die Beiträge sind grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung in bar oder per Überweisung bei der Stadt Bad Vilbel zu entrichten. Die Beträge werden gemäß den kassenrechtlichen Bestimmungen auf den jeweiligen Kostenstellen des Seniorenbüros vereinnahmt.
§ 4 Ermäßigungen und Befreiungen
(1) Teilnehmerinnen und Teilnehmer können auf Antrag eine Ermäßigung oder Befreiung vom Teilnehmerbeitrag erhalten.
(2) Über die Gewährung von Ermäßigungen oder Befreiungen entscheidet das Seniorenbüro nach pflichtgemäßem Ermessen.
(3) Maßgeblich können insbesondere sein:
- der Bezug von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
- der Bezug von Wohngeld,
- oder sonstige vergleichbare wirtschaftliche Härten.
(4) Näheres kann in internen Verfahrenshinweisen geregelt werden.
§ 5 Rücktritt und Rückzahlung
(1) Bei Absage einer Veranstaltung durch das Seniorenbüro wird der bereits gezahlte Teilnehmerbeitrag erstattet.
(2) Tritt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer von einer Veranstaltung zurück, erfolgt eine Erstattung nur, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird oder der Platz anderweitig vergeben werden kann.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die hier geregelten Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Es handelt sich um Tätigkeiten, die im Rahmen der Sozialfürsorge (kommunale Daseinsvorsorge) durch die Stadt Bad Vilbel erbracht werden.
Bad Vilbel, den 01.01.2026
gez. Sebastian Wysocki
Bürgermeister
