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Besetzung des Ortsgerichts Bad Vilbel

Die Aufgaben des Ortsgerichts werden von seinen Mitgliedern im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit wahrgenommen. Sie umfassen unter anderem Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, Sicherung von Nachlässen, Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen sowie Schätzungen von Grundstücken. Die Aufgaben ergeben sich aus den §§ 13 bis 18 des Ortsgerichtsgesetzes.

Gemäß § 27 des Ortsgerichtsgesetzes stehen die vom Ortsgerichts erhobenen Gebühren den Mitgliedern des Ortsgerichts als Aufwandsentschädigung zu.

Die Mitglieder des Ortsgerichts werden auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Das Ortsgericht Bad Vilbel sucht zwei weitere Ortsgerichtsmitglieder.

Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung.

Zur Eignung für die Mitarbeit im Ortsgericht bestimmt § 8 des Ortsgerichtsgesetzes:

(1) Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein

(2) Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

     1. ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,

     2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

     3. als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind.

(3) Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im

     Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts steht, sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern

     ernannt werden.

(4) Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie

     Ehegatten oder Lebenspartner sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Mitarbeit im Ortsgericht zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, sich bis zum

31. August 2025

schriftlich mit einem aktuellen Lebenslauf beim Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Fachbereich Hauptverwaltung, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, zu bewerben. Rückfragen werden gerne unter der Tel.-Nr. 06101 602-229 beantwortet.

 

Bad Vilbel, den 21.07.2025

Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel

gez. Bastian Zander

Erster Stadtrat