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Bauleitplanung der Stadt Bad Vilbel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Vilbel hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 01.04.2025 die 15. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ in der Fassung vom 07.02.2025, bestehend aus textlichen Festsetzungen, Planzeichnung, Begründung, Potentialeinschätzung zum Artenschutz, Verkehrsuntersuchung zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“, Archäologischer Untersuchung Bad Vilbel Quellpark, Abschlussberichte zur Kampfmittelbergung 2018 und 2022 sowie Schalltechnischen Stellungnahmen zur 7. und zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ als Satzung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der 15. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ besitzt eine Größe von 13.087 m² (rund 1,3 ha) und umfasst in der Gemarkung Bad Vilbel, Flur 20, die Flurstücke 256/3, 256/4, 256/5 und 256/6. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand der Kernstadt Bad Vilbels. Im Norden wird es von geplanten, noch nicht realisierten Wohnbauflächen des Baugebietes „Krebsschere“ begrenzt. Im Westen befinden sich noch nicht realisierte Gewerbeflächen des Baugebietes „Krebsschere“. Im Süden und Osten grenzt das Plangebiet an bereits realisierte Wohnbauflächen des Baugebietes „Krebsschere“ an.

 

Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.

 

Der Bebauungsplan ist aus dem Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan 2010 entwickelt.

 

Die 15. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

 

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

 

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

 

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

 

Die 15. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ kann einschließlich der Begründung, Potentialeinschätzung zum Artenschutz, Verkehrsuntersuchung zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“, Archäologischer Untersuchung Bad Vilbel Quellpark, Abschlussberichte zur Kampfmittelbergung 2018 und 2022 sowie Schalltechnischen Stellungnahmen zur 7. und zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadt Bad Vilbel (Fachdienst Planung und Stadtentwicklung), Am Sonnenplatz 1, II. Stock, Zimmer 214 eingesehen werden (Telefonische Vereinbarung eines Termins unter 06101-602283). Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.

 

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung, Potentialeinschätzung zum Artenschutz, Verkehrsuntersuchung zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“, Archäologischer Untersuchung Bad Vilbel Quellpark, Abschlussberichte zur Kampfmittelbergung 2018 und 2022 sowie Schalltechnischen Stellungnahmen zur 7. und zur 10. Änderung des Bebauungsplans „Krebsschere“ ergänzend in das Internet eingestellt. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Stadt Bad Vilbel www.bad-vilbel.de unter „Bauen“ à „Bebauungspläne“ à „Bad Vilbel“ (http://www.bad-vilbel.de/de/bauen/bebauungsplaene/bad-vilbel) und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zur Einsichtnahme bereit.

 

Bad Vilbel, den 07.04.2025

 

 

DER MAGISTRAT DER STADT BAD VILBEL

Sebastian Wysocki

Bürgermeister

 

Abbildung 1:                                       Lage des räumlichen Geltungsbereiches der 15. Änderung des Bebauungsplanes „Krebsschere“