Vorläufigen Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

  • Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
    • Sie sind in Deutschland gemeldet
    • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
    • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Vilbel

    Papierbasierte Passbilder sind ab dem 01.05.2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass / Ausweisbehörde) übermittelt werden.

    Sie können auch ein Lichtbild in elektronischer Form im Bürgerbüro am Selbstbedienungsterminal fertigen lassen. Die Kosten belaufen sich auf 8,. € 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Vorläufiger Personalausweis

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
  • Status Bibliothekseintrag

    6

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende