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Sterbefall anzeigen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad VilbelÜber die verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung und zu den zur Verfügung stehenden Grabarten gibt die Friedhofsverwaltung, Lohstr. 84, oder das Bestattungsinstitut gerne Auskunft. Tel. 06101 128577, Fax. 06101 128578, E-mail: friedhof@bad-vilbel.de
Teaser
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad VilbelFür die Beurkundung des Sterbefalls ist der Personenstand des Verstorbenen nachzuweisen. In der Regel ist die Vorlage des Personalausweises , bei nicht verheiratet gewesenen die Geburtsurkunde und bei verheiratet gewesenen das Familien -/Stamm buch ausreichend. Bei Auflösung der Ehe muss zusätzlich noch die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Scheidungsurteil vorgelegt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
§§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Verwaltungsportal Hessen.
Herausgebende Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad VilbelWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
An wen muss ich mich wenden?
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Regina BeckerStandesamt
- Frau Doreen FeikStandesamt
- Frau Katharina HendelStandesamt
- Frau Stephanie PlappertStandesamt
- Frau Leonie StockStandesamt
- Frau Ira YaziciStandesamt