Geburtsanmedung

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An wen muss ich mich wenden?

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Vilbel

Wurde das Kind in Bad Vilbel geboren sind dem Standesamt vorzulegen:

  1. Geburtsbescheinigung, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme
  2. die oben genannten Personenstandsdokumenten
  3. eine Erklärung der Eltern zum Vornamen des Kindes

Leben die Eltern in Bad Vilbel, das Kind wurde jedoch in Frankfurt am Main oder in einer anderen Stadt im Umkreis geboren, so leitet das Krankenhaus die Anzeige an das Standesamt weiter. Dort wird die Geburt beurkundet, die Geburtsurkunden werden ausgestellt und den Eltern zugesandt. Das Bürgerbüro erhält automatisch eine Mitteilung, so dass eine Anmeldung des Kindes nicht erforderlich ist.

Das Kind erhält automatisch den Ehenamen der Eltern. Sind die Eltern nicht verheiratet oder führen sie getrennte Familiennamen, so muss der Familiennamen durch Erklärung beim Standesamt bestimmt werden.

Ist das Kind nichtehelich geboren worden, so sollte recht schnell die Vaterschaft anerkannt werden. Diese Erklärung ist auch vor der Geburt möglich.

Das Jugendamt in Friedberg/H. kann hinzugezogen werden zur Begründung der gemeinsamen Sorge und zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende