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Wohnsitz Abmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad VilbelZiehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Sie ziehen aus Bad Vilbel ins Ausland oder sie besitzen noch eine Nebenwohnung?
Dann müssen Sie sich abmelden.
Für die Abmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Abmeldeformular, das in unserem Bürgerbüro erhältlich ist. Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Hessen genügt es, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Dr. Laier, RL VII2 BMI
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Oliver AppeltBürgerbüro
- Frau Gabi DitzelBürgerbüro
- Frau Sandra GabrielBürgerbüro
- Frau Christina HonnerBürgerbüro
- Frau Petra KerscherFachdienstleiterin
- Frau Christiane KrohBürgerbüro
- Frau Susanna SachauBürgerbüro
- Frau Silke SchmidtBürgerbüro
- Frau Sabine SchulzBürgerbüro
- Frau Susann SchwarzBürgerbüro
- Frau Jutta ZinnBürgerbüro