- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Mobilität
- Erleben & Entdecken
Personalausweis - Adresse ändern
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad VilbelAn das Anmelden oder Ummelden des neuen Wohnsitzes denkt man oft zuletzt, allerdings sollte die gesetzliche Anmelde- bzw. Ummeldefrist von einer Woche beachtet werden. Ihre neue Anschrift sollten Sie ebenfalls an weitere Behörden, Institutionen, Energieversorger, Versicherungen, Banken, Rundfunk, Telefon, etc. mitteilen.
Zur Anmeldung oder Ummeldung benötigen wir Ihren Personalausweis (dort wird eine Adressenänderung vorgenommen) und falls Sie einen Reisepass besitzen auch diesen (dort wird der Wohnort geändert).
Eine Abmeldung der Hauptwohnung ist innerhalb der Bundesrepublik nicht mehr notwendig.
Die Anmeldung bzw. Ummeldung ist gebührenfrei.
Denken Sie bitte als Fahrzeughalter daran, Ihren Kraftfahrzeugschein mitzubringen, damit wir diesen auch auf Ihre neue Adresse ändern können. Dies gilt allerdings nur, wenn sie innerhalb von Bad Vilbel oder aus einer Stadt/Gemeinde des Wetteraukreises um- bzw. zugezogen sind.
Beim Zuzug aus einem anderen Landkreis, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle Friedberg (Adresse und Öffnungszeiten siehe Dienstleistung "Fahrzeugschein-
änderung").
Die Gebühr für die Änderung des Kraftfahrzeugscheines beträgt 10,80 €.
Der Führerschein hingegen muss nicht geändert werden.
ABMELDUNG
Sie ziehen aus Bad Vilbel ins Ausland oder sie besitzen noch eine Nebenwohnung ?
Dann müssen Sie sich abmelden.
Für die Abmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Reisepass und das Abmeldeformular, das in unserem Bürgerbüro erhältlich ist. Die Abmeldung kann auch per Post erfolgen.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Hessen genügt es, wenn Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anmelden.Teaser
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Kurztext
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Status Bibliothekseintrag
6
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Oliver AppeltBürgerbüro
- Frau Gabi DitzelBürgerbüro
- Frau Sandra GabrielBürgerbüro
- Frau Christina HonnerBürgerbüro
- Frau Petra KerscherFachdienstleiterin
- Frau Christiane KrohBürgerbüro
- Frau Susanna SachauBürgerbüro
- Frau Silke SchmidtBürgerbüro
- Frau Sabine SchulzBürgerbüro
- Frau Susann SchwarzBürgerbüro
- Frau Jutta ZinnBürgerbüro