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Datum
Dienstag, 17. Mai 2022
Uhrzeit
19:00 - 21:30 Uhr
Dateien
Tagesordnungspunkte
- 1.Mitteilung
- 1.ades Ausschussvorsitzenden
- 1.bdes Magistrates
- 2.1. Änderung des Bebauungsplans "Auf dem Harheimer Weg" in Bad Vilbel, Gemarkung Massenheim, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschlussfassung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 3.1. Änderung des Bebauungsplans "Auf dem Harheimer Weg" in Bad Vilbel, Gemarkung Massenheim, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- 4.2. Änderung des Bebauungsplans „Quellenpark Südost“ in Bad Vilbel, Gemarkung Bad Vilbel, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB a.) hier: Beschlussfassung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- 5.2. Änderung des Bebauungsplans „Quellenpark Südost“ in Bad Vilbel, Gemarkung Bad Vilbel, nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB b.) hier: Beschlussfassung als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- 6.Aufstellung des Bebauungsplans „Am Gronauer Bahnhof“ in Bad Vilbel, Gemarkung Gronau nach dem Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss über die Aufstellung gemäß §2 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 (1) BauGB
- 7.Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich der Dortelweiler Straße“ in Bad Vilbel, Gemarkung Gronau nach dem Baugesetzbuch (BauGB); hier: Beschluss über die Aufstellung gemäß §2 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 (1) BauGB
- 8.Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Vilbel über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung
- 9.Antrag 22/2022 der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 01.05.2022 hier: Vorstellung landschaftsplanerisches Konzept Stadthalle