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Politik und Recht in Bad Vilbel

Hinweis: Ihre Fragen oder Anregungen an die Mandatsträger senden Sie bitte direkt an die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden. Der Sitzungsdienst kann diese nicht weiterleiten. Die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden finden Sie im Ratsinformationssystem.

Übersicht der Themen:

Magistrat

Der Magistrat ist die "Regierung", die Stadtverordnetenversammlung das "Parlament" der Stadt Bad Vilbel.

Als Verwaltungs- und "ausführendes" Organ erledigt der Magistrat die laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung mit ihren Geschäftsbereichen unterstützt.

Mit Ausnahme der Bürgermeisterin werden alle Magistratsmitglieder von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Er setzt sich derzeit aus dem hauptamtlichen Bürgermeister, dem hauptamtlichen Ersten Stadtrat, einer weiteren hauptamtlichen Stadträtin und sieben ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten zusammen.

Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden für 6 Jahre gewählt; ehrenamtliche für die jeweilige Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung. Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt.

An der Spitze des Magistrats steht die Bürgermeisterin. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder sowie ein ehrenamtlicher Stadtrat verantworten einen eigenen Geschäftsbereich, das "Dezernat", wobei jedem Dezernat entsprechende Geschäftsbereiche zugeordnet sind. Eine wesentliche Aufgabe der direkt gewählten Bürgermeisterin ist die Festlegung der Dezernatsverteilung.

Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil. In den Sitzungen der Ausschüsse wird er in der Regel durch die zuständigen Dezernenten vertreten. Der Bürgermeister - als Sprecher des Magistrats - bzw. die zuständigen Dezernenten haben in diesen Gremien grundsätzlich Rederecht, dürfen sich jedoch an den Abstimmungen nicht beteiligen.

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung  ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan der Stadt Bad Vilbel. Abhängig von der Einwohnerzahl besteht sie aus 45 Mitgliedern, den Stadtverordneten, die ehrenamtlich tätig sind.

Bei den Kommunalwahlen werden diese von den Bürgerinnen und Bürgern Bad Vilbels für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Reihe von Aufgaben. Hierzu gehören u.a.

  • Wahl des Magistrats - mit Ausnahme der/des Bürgermeisterin/ Bürgermeisters
  • Überwachung der Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Magistrats
  • Aufstellung des Haushaltsplanes
  • Grundsätzliche Festlegungen zur Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung
  • Beschlüsse zum Stadtrecht, zu Benutzungssatzungen für öffentliche Einrichtungen und zu Gebührenordnungen

Über wichtige Dinge des kommunalen Lebens trifft sie eine Vielzahl von Einzelentscheidungen.

Die ca. 7 Sitzungen im Jahr sind öffentlich und werden vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, dem Stadtverordnetenvorsteher, geleitet.

Vorbereitet werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in den Beratungen der Fachausschüsse.

Hinweis: Ihre Fragen oder Anregungen an die Mandatsträger senden Sie bitte direkt an die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden. Der Sitzungsdienst kann diese nicht weiterleiten. Die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden finden Sie im Ratsinformationssystem.

Ältestenrat

Der Ältestenrat berät über die inneren Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung, insbesondere über deren Arbeitsweise, den Arbeits- und Terminplan, die Sitzordnung und über die Klärung von Zweifelsfragen, die die Geschäftsordnung berühren.

Weiterhin besteht z. B. die Möglichkeit, durch Informationsaustausch zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Vertretern des Magistrats kurzfristig Fragen zu den Tagesordnungspunkten zu klären oder die anderen Fraktionen über Dringlichkeits- und Änderungsanträge zur Stadtverordnetensitzung zu informieren.

Fachausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung kann die Vielzahl der anstehenden Probleme nicht alleine in ihren Sitzungen behandeln, denn sie fasst jedes Jahr zahlreiche Beschlüsse.

Jeder dieser Beschlüsse beinhaltet eine Vorlage, die aus einem Fraktions-Antrag oder einer Magistratsvorlage bestehen kann. Im jährlich zu beschließenden Haushaltsplan werden die finanzpolitischen Eckdaten für das kommende Jahr festgelegt.

Um diese Vielzahl von Vorlagen sachgerecht bearbeiten zu können, bildet die Stadtverordnetenversammlung (Fach-)Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten, in denen Stadtverordnete die parlamentarische "Vorarbeit" leisten.

Die Anzahl der Ausschüsse und deren Zuständigkeiten legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Sie bestimmt auch, wie viele Mitglieder den Ausschüssen angehören. Lediglich ein Finanzausschuss muss aufgrund gesetzlicher Vorschrift in jedem Fall eingerichtet werden.

Die Ausschüsse spiegeln in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung wieder. Das heißt: Die Fraktionen sind dort im gleichen Stärkeverhältnis wie in der Stadtverordnetenversammlung vertreten. Die Ausschüsse wählen ein Mitglied für den Vorsitz und seine Stellvertretung. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, mit Ausnahme vertraulich zu behandelnder Angelegenheiten.

Dem Ausschuss werden alle Vorlagen, für die er zuständig ist, vom Stadtverordnetenvorsteher zur Beratung zugewiesen. Nach Behandlung der Vorlagen erfolgt Abstimmung in den Fachausschüssen. Diese Abstimmung ist zugleich eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung, ebenso zu entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt letztendlich über diese Empfehlung ab und trifft damit die endgültige Entscheidung.

Die Stadtverordnetenversammlung kann aber auch bestimmte Aufgaben zur endgültigen Beschlussfassung an einen Ausschuss übertragen. Ausgenommen sind hiervon wichtige Angelegenheiten, z.B. Wahlen oder der Erlass von Satzungen.

In Bad Vilbel hat die Stadtverordnetenversammlung für die Wahlzeit 2021/2026 drei Ausschüsse gebildet:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
  • Kultur- und Sozialausschuss

Ortsbeiräte

In Bad Vilbel bestehen fünf Ortsbeiräte.

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Dortelweil, Gronau, Heilsberg, Kernstadt und Massenheim wählen alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen ihren Ortsbeirat.

Die Ortsbeiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. 

Die Ortsbeiräte üben eine Mittler-Rolle zwischen der Bevölkerung in den Ortsteilen und der Stadtverordnetenversammlung aus. Ihre Aufgabe ist es, sich mit den Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner "vor Ort" zu befassen.

Grundsätzlich müssen sie zu allen Fragen, die den Ortsbezirk betreffen, von der Stadtverordnetenversammlung oder dem Magistrat gehört werden, insbesondere vor der Verabschiedung des städtischen Haushalts.

Die Ortsbeiräte wiederum haben das Recht, zu allen örtlichen Angelegenheiten Vorschläge an die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat zu richten.

Die Ortsbeiräte tagen in der Regel 7 Mal im Jahr. Ihre Sitzungen sind öffentlich. An die Ortsbeiratssitzung schließt sich das so genannte Bürgergespräch an, in der sich die Einwohnerinnen und Einwohner mit ihren Problemen, Wünschen und Anregungen direkt an die Ortsbeiratsmitglieder wenden können.

Kommissionen

Kommissionen beraten den Magistrat bei speziellen Fachthemen. Rechtsgrundlage für die Bildung von Kommissionen ist § 72 Hessische Gemeindeordnung (HGO).

Die Verkehrskommission hat die Aufgabe, wesentliche Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum zu beraten und dem Magistrat Vorschläge zu unterbreiten. Dies betrifft Maßnahmen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), den motorisierten Individualverkehr, die Radfahrer und Fußgänger; insbesondere das Zusammenspiel der verschiedenen Verkehrsteilnehmer unter dem Gesichtspunkt Verkehrssicherheit.

Die Kommission für Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft hat die Aufgabe, den jährlichen Waldwirtschaftsplan zu verabschieden. Außerdem berät sie über Grundsatzangelegenheiten wie die Forsteinrichtung.

Die Kommissionen setzen zusammen aus

  • Mitgliedern des Magistrats
  • Stadtverordneten und
  • sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern.

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden auf Vorschlag der jeweiligen Organisation von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Die ehrenamtlichen Mitglieder der Verkehrskommission werden für die jeweilige Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung (5 Jahre) gewählt; hauptamtliche Magistratsmitglieder gehören entsprechend Ihrer Wahlzeit (6 Jahre) der Kommission an.

Die Kommissionen tagen nach Bedarf. Die Sitzungen und die Beschlüsse der Kommission sind grundsätzlich nichtöffentlich.

Betriebskommission Stadtwerke Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Vilbel ist für den Kauf, Bau und die Veräußerung von Immobilien, dem Abschluss von Miet- oder vergleichbaren Verträgen über solche Immobilien sowie dem Betrieb von Bädern/Kurbädern sowie verwandter Betriebszweige oder Nebenbetriebe zuständig, soweit diese Geschäfte im wirtschaftlichen Interesse des Eigenbetriebes geboten sind und der Stadtentwicklung der Stadt Bad Vilbel dienen.

Die Betriebskommission überwacht die Betriebsleitung und hat umfassende Kompetenzen, die in der Eigenbetriebssatzung geregelt sind.

Der Betriebskommission gehören 13 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung an, die von dieser für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte zu wählen sind. Kraft Amtes gehört der Bürgermeister oder in seiner Vertretung ein von ihm bestimmtes Mitglied des Magistrats sowie zwei weitere Mitglieder des Magistrats, darunter die/der für das Finanzwesen zuständige Stadträtin/Stadtrat, soweit diese Aufgabenstellung nicht vom Bürgermeister wahrgenommen wird, an. Weiterhin gehören zwei Mitglieder des für den Eigenbetrieb zuständigen Personalrates der Betriebskommission an.

Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner/innen der Gemeinde. Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung, die festschreibt, dass Städte und Gemeinden mit 1000 und mehr ausländischen Einwohnern einen Ausländerbeirat einrichten müssen, gibt es auch in Bad Vilbel einen solchen Beirat.

Dem Ausländerbeirat gehören 9 Mitglieder an, die für die jeweilige Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung (5 Jahre) gewählt werden.

Homepage Ausländerbeirat

Seniorenbeirat

Der ehrenamtlich arbeitende Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber der Stadt und der Öffentlichkeit. Grundlage der Arbeit des Seniorenbeirats ist seine Satzung, in der Ziele, Aufgaben, Verfahrensweisen  und Einflussmöglichkeiten näher beschrieben sind.

Der Seniorenbeirat besteht aus 11 Mitgliedern, die für die Dauer von 5 Jahren in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt werden. Die Wahl findet ausschließlich durch Briefwahl statt.

Homepage Seniorenbeirat