- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Wirtschaft & Mobilität
- Erleben & Entdecken
Reisepass, vorläufiger
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
-
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad VilbelPapierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden.
Sie können auch ein Lichtbild in elektronischer Form vor Ort im Bürgerbüro am Selbstbedienungsterminal machen.
Kosten 8,-€
-
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Oliver AppeltBürgerbüro
- Frau Gabi DitzelBürgerbüro
- Frau Sandra GabrielBürgerbüro
- Frau Christina HonnerBürgerbüro
- Frau Petra KerscherFachdienstleiterin
- Frau Christiane KrohBürgerbüro
- Frau Susanna SachauBürgerbüro
- Frau Silke SchmidtBürgerbüro
- Frau Sabine SchulzBürgerbüro
- Frau Susann SchwarzBürgerbüro
- Frau Jutta ZinnBürgerbüro